Grenzüberschreitung
Grenzübergänge dienen der legalen Überquerung von Staatsgrenzen sowie der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs, um illegale Übertritte und Schmuggel zu verhindern. Sie können auch zur Abriegelung vom Nachbarland genutzt werden.
Fuß- und Straßenverkehr
Ein Grenzübertritt wird erst an einer Grenzüber- gangsstelle legal. Das Gebiet zwischen den Kontrollstellen zweier Länder bezeichnet man als Niemandsland. In den Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, ist das Überschreiten der Landesgrenzen auch abseits der Übergangsstellen legal, es sei denn, es gelten zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen.
Schienenverkehr
Um den Zugverkehr nicht aufzuhalten, pendeln Beamte zwischen den Grenzbahnhöfen und kontrollieren bei laufender Fahrt. An den Bahnhöfen finden auch, falls notwendig, Lokomotivoder Spurwechsel statt. Im Schengen-Raum sind heute hauptsächlich noch die Tarifgrenzpunkte wichtig: Hier enden die Tarifzonen der jeweiligen nationalen Bahnbetreiber.
Luftverkehr
Obwohl der Luftraum eines Staates zu seinem Hoheitsgebiet gehört, gilt ein Luftreisender erst nach Passieren der Zoll- und Passkontrolle am Flughafen als eingereist. Für ankommende Personen aus Nicht-Schengen-Staaten ist der Ankunfts- und Transitbereich der Flughäfen rechtlich noch kein deutsches Staatsgebiet, die Einreise kann ihnen noch verweigert werden.
Schifffahrt
Seeschiffe gelangen in der Regel durch die Seegrenze in nationale Gewässer, bei der Binnenschifffahrt ist das Überfahren der Grenzen meist über bilaterale Abkommen geregelt. Freihäfen sind abgegrenzte Hafenbereiche, in denen Zölle und Steuern auf Waren nur erhoben werden, wenn diese ins Inland weitertransportiert werden. Mit dem Schengener Abkommen haben die deutschen Freihäfen an Bedeutung verloren oder wurden abgewickelt.