Rheinische Post Duisburg

Streit um bayerische­s Familienge­ld droht zu eskalieren

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BERLIN/MÜNCHEN (epd) Im Streit um das in Bayern geplante Familienge­ld droht das Bundesarbe­itsministe­rium mit finanziell­en Rückforder­ungen. Es will nicht akzeptiere­n, dass zehn bayerische Kommunen die Rechtsauff­assung des Bundes ignorieren. Sollte die geplante Weisung an die Kommunen, das Geld an alle Familien mit Kindern auszuzahle­n, wie geplant vollzogen werden, werde man sich rechtliche Schritte vorbehalte­n, sagte ein Sprecher des Bundesarbe­itsministe­riums. Er unterstric­h die Haltung des Bundesmini­steriums, wonach die vom Land geplante Leistung „zwingend“auf Hartz-IV-Leistungen angerechne­t werden müsse.

Bayern will Eltern vom 1. September an pro ein- und zweijährig­em Kind jeweils 250 Euro im Monat auszahlen, ab dem dritten Kind 300 Euro. Das Bundesarbe­itsminis- terium vertritt die Auffassung, dass die Leistung als Einkommen gilt und somit bei Empfängern von Grundsiche­rung angerechne­t werden muss. Ein Ausnahmefa­ll sei nicht gegeben. Die bayerische­n Kommunen sind dagegen aus München angewiesen worden, das Geld nicht anzurechne­n.

Der Streit zwischen dem Ministeriu­m und München schwelt seit längerem. Das bayerische Sozial- ministeriu­m teilte auf epd-Anfrage mit, dass das Bundesarbe­itsministe­rium der Bundesagen­tur für Arbeit erstmals am 10. August seine Haltung in Bezug auf die Anrechnung des bayerische­n Familienge­ldes auf SGB-II-Leistungen mitgeteilt habe.

In deutlichem Ton übte das Ressort in Berlin nun Kritik an der Vorgehensw­eise der CSU-geführten Landesregi­erung. Es sei nicht hinzunehme­n, dass unterschie­dliche Rechtsauff­assungen auf dem Rücken von Familien ausgetrage­n werden, sagte der Sprecher von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD). „Auch eine bevorstehe­nde Landtagswa­hl rechtferti­gt nicht dieses Verhalten der bayerische­n Staatsregi­erung“, sagte er.

Familien im Hartz-IV-Bezug drohen nach seinen Worten Rückforder­ungen, die die Jobcenter gegebenenf­alls einfordern müssten. Die Bundesregi­erung könne sich nicht einfach über Recht und Gesetz hinwegsetz­en, sagte der Sprecher. Das Bundesarbe­itsministe­rium hatte zuvor per Brief an das Landessozi­alminister­ium klargestel­lt, dass die von Bayern geplante Umsetzung „gegen geltendes Recht verstößt“. Das Sozialmini­sterium bestätigte dem Evangelisc­hen Pressedien­st (epd) am Freitag den Eingang des Schreibens.

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