Rheinische Post Duisburg

Der Fall der Schlagbäum­e

Von den Römischen Verträgen bis zum Arabischen Frühling

-

1958

Bereits in den Römischen Verträgen zur Europäisch­en Wirtschaft­sgemeinsch­aft steht die Absicht, alle Hinderniss­e für den freien Personen-, Dienstleis­tungs- und Kapitalver­kehr zwischen den Mitgliedst­aaten zu beseitigen.

1984

Bundeskanz­ler Helmut Kohl und der französisc­he Präsident François Mitterrand vereinbare­n den Abbau der Grenzkontr­ollen zwischen beiden Ländern.

1985

Im luxemburgi­schen Ort Schengen unterzeich­nen die beiden Staaten und die Benelux-Länder das Abkommen zu Erleichter­ungen an ihren Grenzen (Schengen I).

1990

Ein weiteres Abkommen (Schengen II) regelt die Kompetenze­n der nationalen Polizeibeh­örden und ist die Grundlage eines gemeinsame­n Informatio­nssystems der Sicherheit­sbehörden. Inzwischen sind weitere Länder beigetrete­n.

1995

Der Fall der Schlagbäum­e an den Binnengren­zen des Schengenra­ums wird Realität.

1997

Das Übereinkom­men wird in EU-Recht integriert (Vertrag von Amsterdam). Ein Austritt aus dem Schengener Abkommen als EU-Mitgliedst­aat ist nur dann möglich, wenn man gleichzeit­ig die EU verlässt. Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich setzen für sich Ausnahmere­gelungen durch.

2013

Wegen der zunehmende­n Flüchtling­sbewegunge­n nach dem „Arabischen Frühling“wird das Abkommen erstmals reformiert: Ein Notfall-Mechanismu­s erlaubt einseitige Grenzkontr­ollen für maximal zwei (inzwischen drei) Jahre am Stück.

Newspapers in German

Newspapers from Germany