Der Fall der Schlagbäume
Von den Römischen Verträgen bis zum Arabischen Frühling
1958
Bereits in den Römischen Verträgen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft steht die Absicht, alle Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen.
1984
Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Präsident François Mitterrand vereinbaren den Abbau der Grenzkontrollen zwischen beiden Ländern.
1985
Im luxemburgischen Ort Schengen unterzeichnen die beiden Staaten und die Benelux-Länder das Abkommen zu Erleichterungen an ihren Grenzen (Schengen I).
1990
Ein weiteres Abkommen (Schengen II) regelt die Kompetenzen der nationalen Polizeibehörden und ist die Grundlage eines gemeinsamen Informationssystems der Sicherheitsbehörden. Inzwischen sind weitere Länder beigetreten.
1995
Der Fall der Schlagbäume an den Binnengrenzen des Schengenraums wird Realität.
1997
Das Übereinkommen wird in EU-Recht integriert (Vertrag von Amsterdam). Ein Austritt aus dem Schengener Abkommen als EU-Mitgliedstaat ist nur dann möglich, wenn man gleichzeitig die EU verlässt. Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich setzen für sich Ausnahmeregelungen durch.
2013
Wegen der zunehmenden Flüchtlingsbewegungen nach dem „Arabischen Frühling“wird das Abkommen erstmals reformiert: Ein Notfall-Mechanismus erlaubt einseitige Grenzkontrollen für maximal zwei (inzwischen drei) Jahre am Stück.