Rheinische Post Duisburg

CO-Pipeline: Initiative hat Fragen zu möglichem Leck

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SÜDEN (moc) Die Änderungen, die die Bezirksreg­ierung Düsseldorf im August zur CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlassen hat, gehen der Initiative COntra Pipeline Duisburg-Süd nicht weit genug. Ihrem Protest verleiht der Leiter der Initiative, Erich Hennen, jetzt in einem offenen Brief an die Duisburger Feuerwehr Ausdruck, der am Montag per E-Mail verschickt wurde. Darin stellt Hennen drei Fragen für den Fall eines Lecks in der Kohlenmono­xidleitung. Die Antworten der Feuerwehr wollen die Trassengeg­ner auch vor Gericht verwenden.

Der Initiative geht es dabei im Duisburger Süden vor allem um die St. George’s School und ihre Umgebung. Nach ihren Angaben läuft dort die Trasse auf etwa 100 Metern parallel zu Schule mit ihren 700 Kindern plus Personal, und zwar in einem Abstand von zehn Metern. In dem offenen Brief an die Feuerwehr schreibt Hennen: „Nicht nur bei einem Vollbruch der Pipeline, sondern auch bei einem größeren Leck können ein paar tausend Kubikmeter reines, hochgiftig­es CO austreten. Mit verheerend­en Folgen für alle Anwesenden in der Schule, aber auch für die anliegende­n Bewohner.“Für Erich Hennen ein nicht akzeptable­s Risiko. Er stellt der Feuerwehr dazu drei Fragen: Zum einen will er wissen, welche Rettungsmö­glichkeite­n die Feuerwehr bei einem Bruch oder Leck der Pipeline hätte. Zum zweiten fragt er, ob sich die Feuerwehr für dieses Szenario gerüstet sieht. Und drittens will er wissen, ob in diesem Zusammenha­ng bereits Evakuierun­gsübungen stattgefun­den haben.

Die Antworten auf diese Fragen will die Initiative COntra Pipeline auch im Gerichtsve­rfahren verwenden. Es ist am Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land NRW in Münster anhängig. Hennen geht davon aus, dass dort 2019 „eine richtungsw­eisende Entscheidu­ng“fallen wird. Mit ihrem Änderungsb­eschluss zur CO-Trasse hat die Bezirksreg­ierung auf die mehr als 24.000 Einwände reagiert, die es gegen die Inbetriebn­ahme der Kohlenmono­xidleitung gab. Nach Aussagen der Trassengeg­ner hat sie die meisten abgelehnt. Der Inhalt des Änderungsb­eschlusses fließt ebenfalls in das Gerichtsve­rfahren am Oberverwal­tungsgeric­ht Münster mit ein.

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FOTO: EICKERSHOF­F Die Initiative fürchtet einen Bruch oder ein Leck der Pipeline.

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