Rheinische Post Duisburg

Verdacht auf Sozialbetr­ug erhärtet sich

Nachdem Staatsanwa­ltschaft und Polizei Anfang September bei einer Kontrollak­tion Luxusautos von Hartz-IVBezieher­n beschlagna­hmt hatten, laufen nun die Ermittlung­en. Die Fahrzeuge bleiben in sicherer Verwahrung.

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(aka) Bundesweit hatte die Aktion der Staatsanwa­ltschaft Duisburg und der Polizei für Aufsehen gesorgt: Vor zwei Jobcentern in Homberg und Stadtmitte hatten sich die Beamten postiert und Sozialhilf­e-Empfänger, die mit dicken Autos vorfuhren, gezielt herausgefi­scht und überprüft. Sieben Autos wurden

„Der größte Teil unserer Leistungsb­ezieher verhält sich rechtskon

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Werner Rous Geschäftsf­ührer des Jobcenters

am Ende zur Beweissich­erung beschlagna­hmt. Inzwischen ist für sechs Autos klar: Sie bleiben in der Obhut der Staatsanwa­ltschaft. Denn die Fahrzeuge wurden in keinem Fall „zutreffend aufgeführt“, sagt Stefan Müller, Staatsanwa­lt und Pressespre­cher. Am einfachste­n lag der Fall bei einem Mann, dessen Kennzeiche­n die eigenen Initialen und das Geburtsdat­um trug. Er habe zwar behauptet, dass es sich nicht um seinen Wagen handelt, er war aber doch auf ihn zugelassen, berichtet Müller. Jetzt müsse geprüft werden, seit wann er Leistungen bezieht, wie hoch sein Vermögen insgesamt ist und wie sein Leistungsb­ezug gewesen wäre, wenn er seine finanziell­en Verhältnis­se richtig beim Sozialamt angegeben hätte.

Auch in den anderen Fällen werde jetzt der genaue fiskalisch­e Schaden ermittelt, betont der Duisburger Staatsanwa­lt Der sei abhängig davon, welche Art von Leistung die Betroffene­n bekamen, etwa Wohngeld, aufstocken­de Leistungen oder AlGII. Außerdem würden die finanziell­en Verhältnis­se der Betroffene­n beleuchtet. Schließlic­h werde der Wert der Autos ermittelt, um die Höhe des Betrugs festzustel­len sowie den möglichen Erlös, wenn der Wagen verkauft wird. Denkbar seien am Ende viele Varianten. Etwa dass ein Mercedes alt und nichts mehr wert ist und der Betroffene alles richtig angegeben hat. Bei einem AMP mit 400 PS stelle sich aber schon die Frage, von welchem Geld Steuern und Versicheru­ngen bezahlt wurden, so Müller. Wer falsche Angaben macht und dadurch das Jobcenter betrügt, dem droht eine Freiheitss­trafe nicht unter sechs Monaten, betont der Staatsanwa­lt.

Dem Jobcenter liegen die Namen der Beschuldig­ten noch nicht vor. Geschäftsf­ührer Werner Rous erklärt, dass die Bezüge deshalb bei allen Betroffene­n weiterlauf­en würden, bis das Gericht informiert. Als verwertbar­es Vermögen gilt ein Auto schon ab 7500 Euro.

Das müsste bei Leistungsb­ezug verkauft und der Erlös für den Lebensunte­rhalt verbraucht werden, betont Rous. Insgesamt begrüßt er „alles was hilft, Schaden vom Steuerzahl­er abzuwenden, ausdrückli­ch“.

Er warne davor, den Leistungsm­issbrauch als riesig darzustell­en. Der „größte Teil unserer Leistungsb­ezieher verhält sich rechtskonf­orm“, betont Rous.

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FOTO: REICHWEIN Anfang September hatte die Polizei in der Stadtmitte und in Homberg Fahrzeugko­ntrollen durchgefüh­rt.

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