Verdacht auf Sozialbetrug erhärtet sich
Nachdem Staatsanwaltschaft und Polizei Anfang September bei einer Kontrollaktion Luxusautos von Hartz-IVBeziehern beschlagnahmt hatten, laufen nun die Ermittlungen. Die Fahrzeuge bleiben in sicherer Verwahrung.
(aka) Bundesweit hatte die Aktion der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei für Aufsehen gesorgt: Vor zwei Jobcentern in Homberg und Stadtmitte hatten sich die Beamten postiert und Sozialhilfe-Empfänger, die mit dicken Autos vorfuhren, gezielt herausgefischt und überprüft. Sieben Autos wurden
„Der größte Teil unserer Leistungsbezieher verhält sich rechtskon
form“
Werner Rous Geschäftsführer des Jobcenters
am Ende zur Beweissicherung beschlagnahmt. Inzwischen ist für sechs Autos klar: Sie bleiben in der Obhut der Staatsanwaltschaft. Denn die Fahrzeuge wurden in keinem Fall „zutreffend aufgeführt“, sagt Stefan Müller, Staatsanwalt und Pressesprecher. Am einfachsten lag der Fall bei einem Mann, dessen Kennzeichen die eigenen Initialen und das Geburtsdatum trug. Er habe zwar behauptet, dass es sich nicht um seinen Wagen handelt, er war aber doch auf ihn zugelassen, berichtet Müller. Jetzt müsse geprüft werden, seit wann er Leistungen bezieht, wie hoch sein Vermögen insgesamt ist und wie sein Leistungsbezug gewesen wäre, wenn er seine finanziellen Verhältnisse richtig beim Sozialamt angegeben hätte.
Auch in den anderen Fällen werde jetzt der genaue fiskalische Schaden ermittelt, betont der Duisburger Staatsanwalt Der sei abhängig davon, welche Art von Leistung die Betroffenen bekamen, etwa Wohngeld, aufstockende Leistungen oder AlGII. Außerdem würden die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen beleuchtet. Schließlich werde der Wert der Autos ermittelt, um die Höhe des Betrugs festzustellen sowie den möglichen Erlös, wenn der Wagen verkauft wird. Denkbar seien am Ende viele Varianten. Etwa dass ein Mercedes alt und nichts mehr wert ist und der Betroffene alles richtig angegeben hat. Bei einem AMP mit 400 PS stelle sich aber schon die Frage, von welchem Geld Steuern und Versicherungen bezahlt wurden, so Müller. Wer falsche Angaben macht und dadurch das Jobcenter betrügt, dem droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten, betont der Staatsanwalt.
Dem Jobcenter liegen die Namen der Beschuldigten noch nicht vor. Geschäftsführer Werner Rous erklärt, dass die Bezüge deshalb bei allen Betroffenen weiterlaufen würden, bis das Gericht informiert. Als verwertbares Vermögen gilt ein Auto schon ab 7500 Euro.
Das müsste bei Leistungsbezug verkauft und der Erlös für den Lebensunterhalt verbraucht werden, betont Rous. Insgesamt begrüßt er „alles was hilft, Schaden vom Steuerzahler abzuwenden, ausdrücklich“.
Er warne davor, den Leistungsmissbrauch als riesig darzustellen. Der „größte Teil unserer Leistungsbezieher verhält sich rechtskonform“, betont Rous.