Rheinische Post Duisburg

Wirtschaft­sbetriebe sammeln ab heute das Laub ein

Was Hausbesitz­er und Mieter auch rund ums Kehren zu beachten haben – ein Überblick.

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HOMBERG/RHEINHAUSE­N (dc) Der Sommer gibt sich zwar noch einmal richtig Mühe, der Herbst löst ihn aber ganz sicher schon bald ab. Was man in Duisburg ab der kommenden Woche unter anderem daran erkennt, dass an den Straßenrän­dern wieder jede Menge mit Laub gefüllte Plastiksäc­ke stehen. Die sind dann idealerwei­se innerhalb der kommenden Wochen von den Wirtschaft­sbetrieben (WBD) eingesamme­lt worden. Montag geht es also los und die Stadt teilt mit, was wie stets zu beachten ist, damit das Laub auch tatsächlic­h abgeholt wird.

„Für jeden Stadtteil gibt es wöchentlic­h feste Abholtermi­ne“, teilen die WBD mit. Zu beachten ist, dass die Laubsäcke in der Zeit von 6 bis 22 Uhr eingesamme­lt werden. Außerdem sind in dieser Zeit auch die Mitarbeite­r mit den Laubsaugfa­hrzeugen und den Laubblasge­räten im Einsatz. Für die Laubsammlu­ng können handelsübl­iche Müllsäcke genutzt werden, die mög- lichst offen oder durchsicht­ig sein sollten, damit man erkennen kann, dass Laub in den Säcken ist. Säcke, die Grünschnit­t oder Hausmüll enthalten, werden nicht mitgenomme­n.

Rechtlich schaut es so aus, so sagt es die Stadt, dass für die Beseitigun­g des Laubs derjenige verantwort­lich ist, der auch für die Reinigung der jeweiligen Flächen zuständig ist. Als Beispiel: Bei Reinigungs­klasse B ist der Anwohner für die Gehwegrein­igung verantwort­lich und muss somit ebenfalls für die Laubbeseit­igung sorgen, auch wenn es sich um „städtische“Bäume handelt. Auf keinen Fall dürfe das Laub in den Rinnstein gekehrt werden, da sonst die Gullys verstopfen. Es bestehe auch die Möglichkei­t, Laub kostenfrei an den vier Recyclingh­öfen der Wirtschaft­sbetriebe an- zuliefern. Der im Westen der Stadt befindet sich Schauenstr­aße 40 in Rheinhause­n. Nähere Informatio­nen unter Telefon 0203 2833000 oder unter www.wirtschaft­sbetriebe-duisburg.de.

Zum Thema Beseitigun­g des Herbstlaub­s hat sich auch der Eigentümer­verein Haus&Grund Grafschaft Moers geäußert. Laut dessen Geschäftsf­ührer, Rechtsanwa­lt Michael Buser, haben die meisten Kommunen die Pflicht zum Kehren der Bürgerstei­ge auf die Eigentümer der angrenzend­en Grundstück­e übertragen. „Sie sind damit in der Verkehrssi­cherungspf­licht - und ein mit Laub bedeckter Bürgerstei­g kann gerade bei Regen sehr rutschig sein.“

Laub von Bäumen im öffentlich­en Straßenrau­m beseitigt in der Regel die Straßenrei­nigung. Buser: „Es ist den Anliegern nicht zuzumuten, die Wege ständig komplett laubfrei zu halten. Verkehrste­ilnehmer müssen im Herbst auch mit Gefahren durch Laub rechnen. Kann der Grundstück­seigentüme­r nachweisen, dass regelmäßig gründlich gefegt wurde, haftet er bei Schäden nicht. „Passanten können laubfreie Gehwege nur zwischen 7 und 20 Uhr erwarten.“

Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren - etwa an die Mieter. Sie müssen das vertraglic­h vereinbare­n, damit die Haftung geklärt ist. „Der Grundeigen­tümer behält aber die Pflicht zur Überwachun­g, zumal der Mieter nicht jeden Tag nachkehren muss“, bemerkt Buser. „In Häusern mit Eigentumsw­ohnungen sind alle Wohnungsei­gentümer gemeinsam für das Laubfegen verantwort­lich.“

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FOTO: VOLKER HEROLD Es gibt exakte Vorschrift­en, wer wann zu kehren hat.

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