Wirtschaftsbetriebe sammeln ab heute das Laub ein
Was Hausbesitzer und Mieter auch rund ums Kehren zu beachten haben – ein Überblick.
HOMBERG/RHEINHAUSEN (dc) Der Sommer gibt sich zwar noch einmal richtig Mühe, der Herbst löst ihn aber ganz sicher schon bald ab. Was man in Duisburg ab der kommenden Woche unter anderem daran erkennt, dass an den Straßenrändern wieder jede Menge mit Laub gefüllte Plastiksäcke stehen. Die sind dann idealerweise innerhalb der kommenden Wochen von den Wirtschaftsbetrieben (WBD) eingesammelt worden. Montag geht es also los und die Stadt teilt mit, was wie stets zu beachten ist, damit das Laub auch tatsächlich abgeholt wird.
„Für jeden Stadtteil gibt es wöchentlich feste Abholtermine“, teilen die WBD mit. Zu beachten ist, dass die Laubsäcke in der Zeit von 6 bis 22 Uhr eingesammelt werden. Außerdem sind in dieser Zeit auch die Mitarbeiter mit den Laubsaugfahrzeugen und den Laubblasgeräten im Einsatz. Für die Laubsammlung können handelsübliche Müllsäcke genutzt werden, die mög- lichst offen oder durchsichtig sein sollten, damit man erkennen kann, dass Laub in den Säcken ist. Säcke, die Grünschnitt oder Hausmüll enthalten, werden nicht mitgenommen.
Rechtlich schaut es so aus, so sagt es die Stadt, dass für die Beseitigung des Laubs derjenige verantwortlich ist, der auch für die Reinigung der jeweiligen Flächen zuständig ist. Als Beispiel: Bei Reinigungsklasse B ist der Anwohner für die Gehwegreinigung verantwortlich und muss somit ebenfalls für die Laubbeseitigung sorgen, auch wenn es sich um „städtische“Bäume handelt. Auf keinen Fall dürfe das Laub in den Rinnstein gekehrt werden, da sonst die Gullys verstopfen. Es bestehe auch die Möglichkeit, Laub kostenfrei an den vier Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe an- zuliefern. Der im Westen der Stadt befindet sich Schauenstraße 40 in Rheinhausen. Nähere Informationen unter Telefon 0203 2833000 oder unter www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de.
Zum Thema Beseitigung des Herbstlaubs hat sich auch der Eigentümerverein Haus&Grund Grafschaft Moers geäußert. Laut dessen Geschäftsführer, Rechtsanwalt Michael Buser, haben die meisten Kommunen die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. „Sie sind damit in der Verkehrssicherungspflicht - und ein mit Laub bedeckter Bürgersteig kann gerade bei Regen sehr rutschig sein.“
Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum beseitigt in der Regel die Straßenreinigung. Buser: „Es ist den Anliegern nicht zuzumuten, die Wege ständig komplett laubfrei zu halten. Verkehrsteilnehmer müssen im Herbst auch mit Gefahren durch Laub rechnen. Kann der Grundstückseigentümer nachweisen, dass regelmäßig gründlich gefegt wurde, haftet er bei Schäden nicht. „Passanten können laubfreie Gehwege nur zwischen 7 und 20 Uhr erwarten.“
Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren - etwa an die Mieter. Sie müssen das vertraglich vereinbaren, damit die Haftung geklärt ist. „Der Grundeigentümer behält aber die Pflicht zur Überwachung, zumal der Mieter nicht jeden Tag nachkehren muss“, bemerkt Buser. „In Häusern mit Eigentumswohnungen sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam für das Laubfegen verantwortlich.“