Rheinbahn will 15.000 Euro von prügelndem Handwerker
(wuk) Schläge, die er Anfang 2015 im Alkoholrausch einem Busfahrer der Rheinbahn versetzt hatte, könnten einen Fliesenleger (49) teuer zu stehen kommen. Beim Landgericht verklagte die Rheinbahn den Handwerker auf Zahlung von 15.000 Euro – weil der einst verprügelte Busfahrer seitdem nicht mehr einsetzbar sei.
Und parallel, so war zu hören, laufen weitere Zivilklagen der Berufsgenossenschaft, der Vorsorgekasse sowie des verletzten Busfahrers gegen den 49-Jährigen. Diese Verfahren sollen nun gebündelt und Anfang 2019 gesammelt verhandelt werden. Am Karnevalssonntag 2015 war es an der Bushaltestelle „Siedlung Freiheit“zu einem Zwist zwischen dem Busfahrer (50) und dem angetrunkenen Fahrgast gekom- men. Dabei hatte der Fahrgast dem Fahrer der Linie 722 offenbar mehrfach wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so Zeugen in späteren Prozessen. Beim Amtsgericht zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, hatte der Fliesenleger in der Berufung Erfolg: Unter der Bedingung, dass er dem Opfer 3000 Euro zahlt, wurde sein Strafverfahren eingestellt. Da der Busfahrer weiter unter Albträumen leidet und als traumatisiert gilt, sei er für die Rheinbahn nicht mehr einsetzbar – und auch dafür soll der Schläger einstehen. Denn die Rheinbahn habe dem Opfer Lohnfortzahlung geleistet und weitere Kosten durch den Angriff des Handwerkers übernehmen müssen. Welche Beträge die anderen Kläger zusätzlich fordern, ist noch nicht bekannt.