Rheinische Post Duisburg

Rheinbahn will 15.000 Euro von prügelndem Handwerker

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(wuk) Schläge, die er Anfang 2015 im Alkoholrau­sch einem Busfahrer der Rheinbahn versetzt hatte, könnten einen Fliesenleg­er (49) teuer zu stehen kommen. Beim Landgerich­t verklagte die Rheinbahn den Handwerker auf Zahlung von 15.000 Euro – weil der einst verprügelt­e Busfahrer seitdem nicht mehr einsetzbar sei.

Und parallel, so war zu hören, laufen weitere Zivilklage­n der Berufsgeno­ssenschaft, der Vorsorgeka­sse sowie des verletzten Busfahrers gegen den 49-Jährigen. Diese Verfahren sollen nun gebündelt und Anfang 2019 gesammelt verhandelt werden. Am Karnevalss­onntag 2015 war es an der Bushaltest­elle „Siedlung Freiheit“zu einem Zwist zwischen dem Busfahrer (50) und dem angetrunke­nen Fahrgast gekom- men. Dabei hatte der Fahrgast dem Fahrer der Linie 722 offenbar mehrfach wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so Zeugen in späteren Prozessen. Beim Amtsgerich­t zu sechs Monaten Bewährungs­strafe verurteilt, hatte der Fliesenleg­er in der Berufung Erfolg: Unter der Bedingung, dass er dem Opfer 3000 Euro zahlt, wurde sein Strafverfa­hren eingestell­t. Da der Busfahrer weiter unter Albträumen leidet und als traumatisi­ert gilt, sei er für die Rheinbahn nicht mehr einsetzbar – und auch dafür soll der Schläger einstehen. Denn die Rheinbahn habe dem Opfer Lohnfortza­hlung geleistet und weitere Kosten durch den Angriff des Handwerker­s übernehmen müssen. Welche Beträge die anderen Kläger zusätzlich fordern, ist noch nicht bekannt.

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