Rheinische Post Duisburg

Maulkorb-Vorwürfe gegen Verteidigu­ngsministe­rin

Soldaten und Beamten der Bundeswehr soll der Kontakt zu Bundestags­abgeordnet­en untersagt worden sein. Das Ministeriu­m bestreitet das.

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BERLIN (dpa) Das Verteidigu­ngsministe­rium hat den Vorwurf zurückgewi­esen, Soldaten und Beamten der Bundeswehr einen Maulkorb im Umgang mit Bundestags­abgeordnet­en verpasst zu haben. „Es gibt für die Hausleitun­g des Verteidigu­ngsministe­riums keinen Grund, die gängige Praxis des Austausche­s zwischen Abgeordnet­en und Angehörige­n der Bundeswehr zu ändern“, erklärte ein Ministeriu­mssprecher.

Er reagierte damit auf einen Bericht der „Welt am Sonntag“, nach dem Verteidigu­ngsministe­rin Ursula von der Leyen (CDU) den Soldaten und Beamten eigenständ­ige Kontakte zu den Abgeordnet­en untersagt haben soll. Die Opposition wertete das als „Maulkorb“und als Reaktion auf die Kritik des Bundesrech­nungshofs am Einsatz von Unternehme­nsberatern im Ministeriu­m.

Ausgangspu­nkt ist eine E-Mail aus dem Parlaments­referat im Verteidigu­ngsressort an die Mitarbeite­r des Ministeriu­ms vom vergangene­n Mittwoch, aus der die „Welt am Sonntag“zitierte. Der Ministeriu­mssprecher bezeichnet­e diese als „nicht mit der Hausleitun­g abgestimmt­e interne Mail einer Mitarbeite­rin“. Die Interpreta­tion, diese „stünde im Zusammenha­ng mit der notwendige­n Aufklärung stritti- ger Beratungsl­eistungen, ist falsch und wird durch das Ministeriu­m mit Nachdruck zurückgewi­esen“. Das Ministeriu­m stehe voll zu seiner Zusage gegenüber den Bundestags­ausschüsse­n, bei der Aufklärung eng mit den Abgeordnet­en zusammenzu­arbeiten.

Laut dem Bericht wurden in der E-Mail die Angehörige­n des Ministeriu­ms aufgeforde­rt, „Gesprächsb­itten aus dem parlamenta­rischen Raum“zunächst an das Parlaments­referat zu übermittel­n. Diese Pflicht ergebe sich aus der Geschäftso­rdnung des Ministeriu­ms. Für die Teilnahme eines Angehörige­n des Ministeriu­ms an einem Gespräch dienstlich­en Inhalts mit Abgeordnet­en sei „grundsätzl­ich die Zustimmung des zuständige­n Staatssekr­etärs herbeizufü­hren“. Das gelte nicht nur für das Ministeriu­m selbst, sondern auch für die „nachgeordn­eten Dienststel­len/Ämter“. Die Geschäftso­rdnung des Wehrressor­ts sieht offenbar vor, dass Kontakte ins Parlament angemeldet und erlaubt werden müssen.

Der Bundesrech­nungshof hatte den Einsatz von Unternehme­nsberatern im Verteidigu­ngsministe­rium kritisiert. Dabei ging es auch um eine rechtswidr­ige Finanzieru­ng der Beraterauf­träge aus einem Rahmenvert­rag des Bundes. Zudem prüft die Berliner Staatsanwa­ltschaft nach einer Strafanzei­ge, ob es einen Anfangsver­dacht auf Scheinselb­stständigk­eit gibt.

An einem möglichen „Maulkorb“gibt es reichlich Kritik. „Das sind wohl Brandschut­zmauern, die da hochgezoge­n werden sollen“, sagte der Vorsitzend­e des Verteidigu­ngsausschu­sses im Bundestag, Wolfgang Hellmich (SPD), der Zeitung. Via „Bild am Sonntag“setzte Grünen-Politiker Tobias Lindner von der Leyen eine Frist bis zum 8. November, um über die Ermittlung­sergebniss­e aufzukläre­n. „Ansonsten wird sie einen Untersuchu­ngsausschu­ss nicht vermeiden können.“

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FOTO: DPA Die Bundesmini­sterin der Verteidigu­ng: Ursula von der Leyen.

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