Kein Mittel gegen Wettbüro-Wildwuchs
Die Verwaltung sucht nach Möglichkeiten, die Ansiedlung von Wettbüros zu steuern. Ein neues Vergnügungsstättenkonzept ist im Gespräch. Auch beim Thema Spielhallen kommt die Stadt nur langsam voran.
MOERS Die Zwickauer Straße in Meerbeck entwickelt sich zumWettbüro-Zentrum von Moers. Vier von insgesamt neunWettbüros der Stadt befinden sich dort auf einem Abschnitt von rund 100 Metern. Was für viele Bürger eine Verschandelung des Ortsbilds ist, bezeichnet die Verwaltung in einer Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung etwas vornehmer als „nicht-integrierende Gestaltung“. Die Rede ist von Kunden, die sich auch auf der Straße vor den Geschäftsrumen versammeln. Zudem wird ein düsteres Bild der Nachbarschaft gezeichnet: Viele Leerstände, hoher Investitionsstau, neben den Wettbüros und einer Spielhalle vor allem Fastfood-Lokale, außerdem zwei Teestuben mit abgeklebten Glasfronten. Weitere Leerstände seien zu erwarten. Und: „Insgesamt betrachtet ist das Meerbecker Zentrum entlang der Jahn-, Leiss- und Zwickauer Straße als städtebaulich angeschlagen zu bewerten.“
Schon seit längerer Zeit überlegt die Stadt, wie sie weitere Wettbüros sowie Spielhallen verhindern oder zumindest die Ansiedlung steuern kann. Einen Ansatz bot die Glücksspielverordnung des Landes, die Mindestabstände von 350 Metern zwischen einzelnen Lokalen, aber auch zu Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten vorsieht. Allerdings haben Richter die Abstandsverordnung für Wettbüros gekippt. „Die Verordnung gilt nur noch für Spielhallen“, sagt Stadtsprecher Klaus Janczyk. Er verweist zudem auf eine Klage und ein anschließendes Urteil, nach dem die bestehenden Wettbüros weitermachen dürfen.
Weil das Ordnungsrecht derzeit keine Handhabe zu bieten scheint, sucht die Stadt ihr Heil im Planungsrecht. „Vergnügungsstätten“wie Spielhallen und Wettbüros könnten grundsätzlich über Bebauungspläne erlaubt oder ausgeschlossen werden. Die rechtliche Lage ist allerdings überaus kompliziert. Ein entsprechendes Konzept müsste durch ein externes Büro erarbeitet werden. Rund ein Jahr würde allein dies dauern, heißt es. Und für die anschließende Bauleitplanung seien weitere zwei Jahre zu veranschlagen.
Die Politik muss entscheiden, ob die Stadt diesen Weg beschreiten soll. Wie gesagt: Die rechtliche Lage ist kompliziert. So seien Wettbüros oft nicht eindeutig als „Vergnügungsstätte“zu identifizieren, sondern lediglich als „Wettannahmestellen“zu behandeln, die rechtlich anders zu bewerten seien. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, so die Verwaltung, „ob die angedachte Ausgestaltung des Wettbüros die Kunden zum Verweilen nach Wettabgabe animiert oder im Sinne einer Wettannahmestelle die Wette abgegeben und das Ladenlokal verlassen wird.“Einige Wettbü- ro-Betreiber nutzen dies offenbar bewusst aus. Es sei zu beobachten, heißt es in der Verwaltungsvorlage, „dass seitens der Betreiber im Rahmen der Bauvoranfragen und Bauanträge darauf hingearbeitet wird, dass ihr Vorhaben als Wettannahmestelle genehmigt wird. Häufig finden sich dann in unmittelbarer Nähe Gastronomiebetriebe mit Sport-Live-Übertragungen, welche formal von den Wettbüros sind.“Von einem „Austricksen“der Stadt möchte Klaus Janczyk allerdings nicht reden. Man schöpfe lediglich die rechtlichen Möglichkeiten aus.
Auch was die Eindämmung der Spielhallen in Moers angeht, kommt die Stadtverwaltung nur schleppend voran. Von den ehemals 27 Spielhallen in der Stadt wollen 26 weitermachen und haben entsprechende Anträge gestellt. Manche sind mehrere hundert Seiten lang. Die Prüfung sollte längst abgeschlossen sein, wird aber laut Klaus Janczyk noch dauern. Wie lange, wisse niemand. Nach den Abstandsvorgaben der Glücksspielverordnung müsste rund die Hälfte der Moerser Spielhallen eigentlich bereits seit fast einem Jahr geschlossen sein.