Hausverkauf ohne Vollmacht dauert länger
(tmn) Pflegebedürftige Menschen sind manchmal nicht mehr geschäftsfähig. Wollen sie zum Beispiel zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ihr Haus verkaufen, muss das jemand an ihrer Stelle erledigen. Ohne beglaubigte Vorsorgevollmacht kann die Angelegenheit aber deutlich länger als üblich dauern. Darauf weist die Notarkammer Frankfurt am Main hin.
Liegt keine solche Vollmacht vor, muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden und ein Betreuungsgericht den Kaufvertrag absegnen – das verzögert die Abwicklung des Verkaufs und kann zu finanziellen Engpässen führen. Angehörige seien nicht automatisch bevollmächtigt, so die Notarkammer weiter. Vorsorgevollmachten kann man sich von Behörden beglaubigen lassen. Die Kosten liegen laut Gesetz bei zehn Euro.
Wenn das Haus etwa auf den Lebenspartner übertragen wurde, kann der Verkauf ohne Vollmacht ebenfalls zum Problem werden. Und zwar dann, wenn sich der pflegebedürftige Eigentümer Rückforderungsrechte vorbehalten hat. Diese Rechte sind im Grundbuch eingetragen, und daraus kann sie der nicht mehr geschäftsfähige Eigentümer nicht löschen lassen. Auch dafür müsse ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, sofern keine Vollmacht vorliegt, erläutert die Notarkammer Frankfurt am Main.
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