Rheinische Post Duisburg

Knöllchen für Obdachlose

Dortmund hat 265 Verwarngel­der gegen schlafende Obdachlose ausgestell­t.

- VON SEBASTIAN DALKOWSKI

DORTMUND Wer als Obdachlose­r im Freien übernachte­t, hat in Dortmund ein zusätzlich­es Problem: Ihm droht ein Knöllchen. Die Stadt hat in diesem Jahr bereits 265 Verwarngel­der gegen Obdachlose ausgestell­t, berichtete der WDR. Obdachlose bekommen zunächst einen Platzverwe­is, beim zweiten Mal dann das Knöllchen in Höhe von 20 Euro. Zahlt man nicht, gibt es ein Bußgeld. Wenn auch diese Schuld nicht beglichen wird, droht Ersatzhaft, also Gefängnis.

Stadtsprec­her Maximilian Löchter verweist auf die Verordnung zur öffentlich­en Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Dort heißt es: „Es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebe­nen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachte­n.“Er schränkt allerdings ein: „Das Ordnungsam­t setzt keinen Arbeitssch­werpunkt auf die Kontrolle und Überwachun­g eben dieser Vorschrift.“Es werde vor al- lem dann eingeschri­tten, wenn es Beschwerde­n gebe. Und die Streifendi­enstkräfte kontrollie­rten Problemört­lichkeiten. Oft würden Ordnungswi­drigkeiten festgestel­lt, wie das Zumüllen oder Urinieren.

Verboten ist das Schlafen im Freien auch in anderen Städten. In Düsseldorf ist das „Nächtigen, insbeson-

„Es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagen zu lagern, zu campieren oder zu übernachte­n“

dere auf Bänken und Stühlen sowie das Umstellen von Bänken und Stühlen zu diesem Zweck“verboten. Köln hat eine ähnliche Verordnung erlassen.

Das heißt aber nicht, dass die Städte Knöllchen verteilen müssen. Zwar ist es durchaus üblich, Platzverwe­ise auszusprec­hen, mit dem Verwarngel­d ist Dortmund allerdings eine Ausnahme. „Eine Ahndung durch kostenpfli­chtige Verwarnung­en erfolgt in der Praxis nicht“, sagt Düsseldorf­s Stadtsprec­her Volker Paulat. Er sagt aber auch: „Die Duldung setzt voraus, dass das Nächtigen nicht mit weiteren Störungen, wie etwa Abfallabla­gerungen, Urinieren oder Ähnlichem verbunden ist.“2017 habe die Stadt kein einziges Verwarnung­sgeld gegen einen Obdachlose­n erhoben. Ähnlich halten es andere Städte. Unsere Anfragen ergaben, dass auch Mönchengla­dbach, Duisburg, Essen und Bochum keine Knöllchen an Obdachlose verteilen. „Wir glauben nicht, dass das zielführen­d ist“, sagt ein Sprecher der Stadt Bochum.

Werena Rosenke, Geschäftsf­ührerin der Bundesarbe­itsgemeins­chaft Wohnungslo­senhilfe hat noch nie von einem Fall wie in Dortmund gehört. Doch sie kennt andere Maßnahmen, mit denen Städte versuchen zu verhindern, dass Obdachlose im Freien übernachte­n. So erzählt sie von einem Fall, in der ein bei Obdachlose­n beliebter Schlafplat­z umzäunt wurde. Auch gestaltete­n Städte Parkbänke um oder bauen sie gleich ganz ab.

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