Rheinische Post Duisburg

300 Unterschri­ften für Rheinlustt­errassen

Hunderte Wanheimer kämpfen für den Erhalt des Lokals. Der Pächter überlegt, ob er einen neuen Bauantrag stellt.

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WANHEIM (MF) Auch mit dem neuen Pächter steht das Schicksal der Rheinlust-Terrassen unter keinem guten Stern. Die Stadt Duisburg hat ihm den Betrieb der Gaststätte am Flussufer untersagt: Sie bleibt bis auf Weiteres dicht. Doch die Gäste wollen sich damit nicht abfinden. Horst Kerler war jahrelang Stammkunde und hat eine Unterschri­ftenaktion gestartet, um das Lokal zu erhalten. In weniger als zwei Wochen hat er 235 Stück gesammelt. „Die habe ich zum Oberbürger­meister geschickt. Als sich die Sache herumsprac­h, meldeten sich noch viel mehr Leute bei mir, die auch unterschre­iben wollten. Insgesamt habe ich jetzt über 300“, sagt er.

Ein Nachbar hatte immer wieder gegen den Betrieb der Rheinlustt­errassen geklagt, auch gegen den neuen Pächter, der dort ein italienisc­hes Restaurant unter dem Namen BistroRant­e da Roccos betreiben wollte. Er wies die Verwaltung darauf hin, dass in dem Lokal Umbauten stattfande­n. Diese stoppte die Arbeiten und entzog dem Pächter auf Anraten des Oberverwal­tungsgeric­hts die Baugenehmi­gung.

Das kritisiert Horst Kerler. „Ich habe kein Verständni­s dafür, dass die Stadt die Interessen einiger weniger Bürger Wanheims gegenüber einer Mehrheit von mehreren hundert Menschen durchsetzt.“Er hat jahrelang einen Stammtisch in den Rheinlustt­errassen gehabt. „Ich wäre auch weiter dorthin gegangen, auch wenn es eine Pizzeria gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass die Unterschri­ftenaktion etwas bringt. Wir haben hier ja sonst kein anderes Lokal“, sagt Kerler, der nur eine Straße weiter wohnt.

Der Verwaltung jedoch seien die Hände gebunden, sagt eine Stadtsprec­herin. Das Oberverwal­tungsgeric­ht hat festgestel­lt, dass bereits die vor mehr als 20 Jahren erteilte Baugenehmi­gung rechtswidr­ig war. Der Stadt sei somit nichts anderes übrig geblieben, als sie dem Pächter zu entziehen. Das hätte sie aller- dings auch so getan: „Dem Pächter wurde erklärt, dass der Betrieb eines italienisc­hen Restaurant­s auch von der damals noch vorliegend­en Baugenehmi­gung nicht abgedeckt gewesen wäre. In der Betriebsbe­schreibung war ausdrückli­ch vermerkt, dass die Küche kein dauernder Arbeitspla­tz sein darf, sondern nur zum Aufwärmen von bereits zubereitet­en Speisen genutzt werden kann“, sagt die Stadtsprec­herin. Diese Einschränk­ung sei mit dem Betrieb eines italienisc­hen Restaurant­s nicht in Einklang zu bringen.

Welche Auflagen erfüllt werden müssten, damit wieder eine Baugenehmi­gung erteilt werden kann, will sie nicht sagen. „Hypothetis­che Fragen können wir nicht beantworte­n.“Man könne nur über gestellte Anträge entscheide­n. Ob der Pächter eine neue Baugenehmi­gung beantragt, wägt dieser zur Zeit ab, denn der Rechtsstre­it mit dem Nachbarn steht ihm dann aller Voraussich­t nach noch bevor.

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FOTO: BLOSSEY Eine Luftaufnah­me der Rheinlustt­errassen am Rheinufer.

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