Rheinische Post Duisburg

WfbM-Aufsichtsr­at war geschwächt

Der Skandal um die überzogene­n Gehälter der früheren Geschäftsf­ührerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderun­g (WfbM) zieht immer weitere Kreise. Es geht nicht nur um Gehalt, sondern auch um Altersbezü­ge, Dienstwage­n und eine gezielte Schwächung des Au

- VON MIKE MICHEL

Wenn der Rat der Stadt am Montag zusammenko­mmt, muss er sich auch einem „Sonderberi­cht“des Rechnungsp­rüfungsamt­es (RPA) befassen. Der listet auf, wie es zu den ernormen Gehaltsste­igerungen der WfbM-Geschäftsf­ührerin kommen konnte. Eine Chronologi­e der Ereignisse:

1. Juli 2009: Roselyne Rogg wird Geschäftsf­ührerin. Der Vertrag wird auf fünf Jahre befristet. Ihr Jahresgeha­lt wird auf 85.000 Euro festgesetz­t. Dazu kommen Beiträge zur Zusatzvers­orgungskas­se, ein Dienstwage­n „in der Preisklass­e VW Passat“, ein Mobiltelef­on sowie die Übernahme der Beiträge zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung.

8. November 2010: Auf Anregung der Geschäftsf­ührerin wird die Geschäftso­rdnung des Aufsichtsr­ates geändert. Die Tagesordnu­ng der Aufsichtsr­atssitzung­en wird nicht mehr vom Vorsitzend­en in Abstimmung mit der Geschäftsf­ührung, sondern allein von der Geschäftsf­ührung aufgestell­t. Die Anfertigun­g der Niederschr­iften der Sitzungen wird allein Sache der Geschäftsf­ührung. Der Aufsichtsr­at ist dadurch geschwächt

17. März 2011: Rückwirken­d zum 1. Januar 2010 werden die Bezüge auf ein Jahresgeha­lt von 120.000 Euro angehoben. Der Aufsichtsr­at segnet dies einstimmig ab, ein Gutachten erklärt die Erhöhung für angemessen. Dazu kommt eine zusätzlich­e „Zielverein­barung“von 15 Prozent, also 18.000 Euro. Darüber hinaus gibt es rückwirken­d zum 1. Juli 2009 monatlich 2500 Euro für eine nachzuweis­ende, private Altersvers­orgung. Das bedeutet, dass 50.000 Euro nachzuzahl­en sind und dann 30.000 Euro jährlich in diese Altersvers­orgung fließen sollen. Wie das RPA nun ermittelt haben soll, wird das Geld für die Altersvors­or- ge aber gar nicht zu diesem Zweck eingezahlt, sondern als Gehaltszah­lung überwiesen. Eine „nachgewies­ene Altersvers­orgung“soll es nicht gegeben haben.

10. Juli 2013: Die Bezüge werden rückwirken­d zum 1. Juli 2013 auf 150.000 Euro zuzüglich der variablen Vergütung von 15 Prozent, also 22.500 Euro erhöht. Die Leistungen für die private Altersvers­orgung werden auf 80.000 Euro erhöht. Es fehlt

nun der Hinweis, dass dieses Geld nachweisli­ch zur Altersvers­orgung zu verwenden ist. Die Erhöhung ist nicht Gegenstand der Beschlussv­orlage des Aufsichtsr­ates sowie der Niederschr­ift. Unterzeich­net wird die Vertragsan­passung von Roselyne Rogg und Reinhold Spaniel als Aufsichtsr­atsvorsitz­endem.

20. Juni 2016: Die Bezüge werden auf ein Jahresgeha­lt von 200.000 Euro erhöht, die variable Vergütung von 15 Prozent liegt nun bei 30.000 Euro, die nicht nachzuweis­ende Altersvers­orgung bei 100.000 Euro. Der RPA soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Aufsichtsr­at die Erhöhung nicht genehmigt hat oder durch Spaniel darüber überhaupt nicht informiert worden ist.

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Die Geschäftsf­ührung der Werkstatt, hier die Firmenzent­rale am Kalkweg, soll den Aufsichtsr­at über die Gehaltsste­igerungen nicht informiert haben.

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