Rheinische Post Duisburg

Krankenkas­sen-Klagewelle erreicht Sozialgeri­cht

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(sten) Das Sozialgeri­cht Duisburg ist seit Anfang November zum Ziel einer gewaltigen Flut von neuen Klagen geworden. Kläger sind gesetzlich­e Krankenkas­sen. Die Beklagten sind Duisburger Krankenhäu­ser, die von den Krankenkas­sen auf Rückzahlun­g von teilweise Jahre zurücklieg­enden Zahlungen aufgeforde­rt werden. Hintergrun­d der Klagewelle ist nach Mitteilung des Sozialgeri­chtes, eine Gesetzesän­derung, nach der die Verjährung­sfrist für Ansprüche von Krankenkas­sen auf Rückzahlun­g geleistete­r Vergütunge­n von bisher vier Jahre auf nunmehr zwei Jahre verkürzt wurde.

Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind, konnten sogar nur noch bis zum 9. November 2018 geltend gemacht werden, was der Grund für die enormen Eingangsza­hlen vor allem bis zum 9.11.2018 ist. Nach Mitteilung des Sozialgeri­chtes sind im November bisher rund 1200 Verfahren im Bereich der gesetzlich­en Krankenver­sicherung neu eingegange­n. Zum Vergleich: Im November 2017 waren es nur 170 Verfahren. Unter diesen 1200 neuen Verfahren befänden sich zahlreiche Sammelklag­en, mit denen Krankenkas­sen von einzelnen Krankenhäu­sern eine Vielzahl von Zahlungen in nur einer einzigen Klage, zum Teil in Millionenh­öhe, zurückford­erten. Diese Verfahren werden nach Einschätzu­ng des Gerichtes voraussich­tlich in einzelne Verfahren getrennt werden müssen, so dass eine endgültige Zahl der durch die Gesetzesän­derung verursacht­en Klageverfa­hren derzeit nicht abzusehen sei. Alle Beschäftig­ten des Gerichts sind nach Worten von Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgeri­chts, „besonders herausgefo­rdert“.

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