Krankenkassen-Klagewelle erreicht Sozialgericht
(sten) Das Sozialgericht Duisburg ist seit Anfang November zum Ziel einer gewaltigen Flut von neuen Klagen geworden. Kläger sind gesetzliche Krankenkassen. Die Beklagten sind Duisburger Krankenhäuser, die von den Krankenkassen auf Rückzahlung von teilweise Jahre zurückliegenden Zahlungen aufgefordert werden. Hintergrund der Klagewelle ist nach Mitteilung des Sozialgerichtes, eine Gesetzesänderung, nach der die Verjährungsfrist für Ansprüche von Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen von bisher vier Jahre auf nunmehr zwei Jahre verkürzt wurde.
Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind, konnten sogar nur noch bis zum 9. November 2018 geltend gemacht werden, was der Grund für die enormen Eingangszahlen vor allem bis zum 9.11.2018 ist. Nach Mitteilung des Sozialgerichtes sind im November bisher rund 1200 Verfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung neu eingegangen. Zum Vergleich: Im November 2017 waren es nur 170 Verfahren. Unter diesen 1200 neuen Verfahren befänden sich zahlreiche Sammelklagen, mit denen Krankenkassen von einzelnen Krankenhäusern eine Vielzahl von Zahlungen in nur einer einzigen Klage, zum Teil in Millionenhöhe, zurückforderten. Diese Verfahren werden nach Einschätzung des Gerichtes voraussichtlich in einzelne Verfahren getrennt werden müssen, so dass eine endgültige Zahl der durch die Gesetzesänderung verursachten Klageverfahren derzeit nicht abzusehen sei. Alle Beschäftigten des Gerichts sind nach Worten von Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichts, „besonders herausgefordert“.