Kik lehnt Zahlung von Schmerzensgeld ab
Der Textildiscounter hält eine Klage mehrerer pakistanischer Arbeiter nach einem Fabrikbrand 2012 für verjährt.
DORTMUND (dpa) Saeeda Khatoon ist eine kleine Frau mit großem Willen. Tausende Kilometer ist sie aus ihrer Heimat Pakistan nach Dortmund gereist, um bei der Verhandlung über ihre Klage gegen den Textildiscounter Kik dabei zu sein. Khatoon hat bei einer Brandkatastrophe in einer Textilfabrik in Karachi vor sechs Jahren ihren Sohn verloren. Zusammen mit zwei weiteren Hinterbliebenen und einem Überlebenden des Feuers fordert sie Schmerzensgeld von Kik von je 30.000 Euro. Doch ihre Klage könnte am 10. Januar 2019 wegen Verjährung abgewiesen werden.
Die Frage, ob die Ansprüche der Kläger nach pakistanischem Recht bereits verfallen sind, müsse als erstes beantwortet werden, entschieden die Richter zum Prozessauftakt. Nur für den Fall, dass sie nicht von Verjährung ausgehen, kündigten sie an, das Verfahren fortzuführen und den Sachverhalt aufzuklären.
Ob die Pakistanerin im Januar noch einmal nach Deutschland kommen wird, steht noch nicht fest. Gerne hätte sie den Richtern in der Verhandlung selbst gesagt, was sie denkt und wie schwer es ihr manchmal fällt, den Schmerz auszuhalten, sagte sie. Doch das sei zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht vorgesehen, erklärte der Vorsitzende. Khatoon der Ansicht, dass Kik für die Folgen des Feuers in der Textilfabrik Ali Enterprises geradestehen muss. Der deutsche Discounter soll fast die gesamten Fabrikkapazitäten für die Produktion genutzt haben. Deshalb sei er mitverantwortlich für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen.Würde das Gericht diese Einschätzung teilen, wäre es das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftet.
Kik weist die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man in den vergangenen Jahren bereits mehr als sechs Millionen Dollar für die Betroffenen gezahlt. Zum anderen seien die Ansprüche verjährt.