Jugendamt ohne rechtliche Handhabe
Das Jugendamt habe im Fall des in Rumeln gefundenen toten Babys nach derzeitigen Erkenntnissen keine rechtliche Handhabe gehabt. Gerhild Tobergte vom Kinderschutzbund fordert ein Umdenken beim Adoptionsrecht.
(R.K.) Der Fall der Babyleiche „Mia“und des toten Säuglings, der in der Wohnung einer 35-jährigen Mutter aus Rumeln gefunden wurde, bleibt Gesprächsthema in der Stadt. Die Frau, die wegen Verdachts auf Totschlag verhaftet worden ist, wurde regelmäßig von Mitarbeitern des Jugendamtes besucht. Wie kann es sein, dass die Frau durch das Netz der Hilfen gefallen ist? Hat das Jugendamt versagt? Fragen, die im Raum stehen.
Gerhild Tobergte, Vorsitzende des Duisburger Kinderschutzbundes, warnt vor einer „Vorverurteilung der Jugendhilfe.“Man dürfe das Jugendamt „nicht zu unrecht“verantwortlich machen. „Dazu ist es zu früh, sind noch zu wenig Hintergründe bekannt.“Auch wenn Mitarbeiter der Jugendhilfe den Verdacht hatten, dass die Mutter dreier Kinder erneut schwanger war, so hätten sie nichts machen können, da die Frau verneinte, schwanger zu sein. „In diesem Fall gab es keinerlei rechtliche Grundlage“, sagt Gerhild Tobergte.
Das individuelle Recht der Frau stehe über dem des ungeborenen Leben. Eine Zwangsuntersuchung wäre nun einmal nicht möglich gewesen. „Dies wäre ein Eingriff in das Grundrecht der Frau gewesen“, sagt Gerhild Tobergte. Die Frage sei, ab wann darf der Staat in die Privatsphäre eingreifen? Und wie könnte eine rechtliche Grundlage aussehen?“
Darüber müssten die Gesellschaft und die Politik diskutieren. Aber bei der derzeitigen Rechtslage konnte die Jugendhilfe im Fall der Mutter aus Rumeln nach den derzeit bekannten Fakten nicht anders handeln, als sie es getan hat. „Der Staat kann erst dann eingreifen, wenn das Kind geboren ist“, erklärt Gerhild Tobergte.
In Duisburg habe der Kinderschutzbund bislang nur gute Erfahrungen mit den „Schwangerschaftsberatungen“und den „Frühen Hilfen“gemacht. „Die funktionieren ausgesprochen gut und sich nachgehend“, erklärt Gerhild Tobgerte.
Heißt: Bei Bedarf werden weitere Unterstützungen geleistet. Deshalb hat der Kinderschutzbund vor acht Jahren sein ergänzendes Projekt „Klitzeklein und Kugelrund“, in dem junge Schwangere und Mütter betreut worden sind, eingestellt. Dafür konzentriert er sich nun auf Projekte, in denen Kinder im Grundschulalter betreut werden.
Und dennoch: „Es werden leider immer wieder Frauen, junge Mutter und Kindern durch das Netz an Hilfen, das es gibt, fallen“, befürchtet Gerhild Tobergte. Umso wichtiger sei es, darüber nachzudenken, wo man als Gesellschaft noch ansetzen kann.
Die Babyklappe sei sicher ein Aspekt. Sie müsse stärker in den Vordergrund gestellt werden. Aber: „Wir sollten auch über unser Adoptionsrecht diskutieren, gerade auch im Hinblick auf die Ehe für alle.“Die Hürden für eine Adoption in Deutschland seien sehr hoch gelegt. Das fange bei der Altersgrenze für Adoptiveltern an und höre bei den Bedingungen für gleichgeschlechtliche Paare, die ein Kind adoptieren möchten, auf. Dabei sei es doch das wichtigste, „dass die Kinder in Liebe und Fürsorge aufwachsen.“