Räuber muss 18 Monate ins Gefängnis
Der Täter bedrohte zwei Angestellte und erbeutete 6345 Euro. Vor dem Amtsgericht beteuerte es seine Unschuld.
(bm) Eine böse Überraschung erwartete zwei Angestellte der Filiale eines Discounters in Wanheimerort am 29. Oktober 2014 kurz vor Feierabend: Als sie in einem Büro des Geschäftes an der Kulturstraße die Tageseinnahmen zählten, stand plötzlich ein unbekannter Mann vor ihnen. Seine Forderung nach Geld, sein drohender Blick und zwei nicht weniger Angst einflößende Faustschläge reichten ihm, um 6345 Euro von den überrumpelten Mitarbeitern zu erbeuten. Als Täter ver- urteilte das Amtsgericht nun einen 41-jährigen Mann aus Lünen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.
„Das muss jemand anders gewesen sein“, beteuerte der Angeklagte. Es könne sich nur um einen Doppelgänger gehandelt haben. Und überhaupt: „Ich bin doch nicht so bescheuert und überfalle, nachdem mein Vater mich gerade mit mehreren Tausend Euro aus dem Knast ausgelöst hatte, unmaskiert einen Laden, in dem ich in meinem gan- zen Leben noch nicht war.“
Mehrfach unterbrach der Mann durch zynische Kommentare und wütende Zwischenrufe die Beweisaufnahme. Das änderte aber nichts an dem, was der Prozess zu Tage förderte. Und das ließ wenig Zweifel an der Schuld des Angeklagten.
Die beiden Zeuginnen erkannten den 41-Jährigen im Gerichtssaal zwar nicht als Täter wieder. Aber bei der Polizei hatten sie ihn unabhängig voneinander kurz nach der Tat auf Fotos als Räuber identifiziert. „Ich war mir da hundertprozentig sicher“, so eine Zeugin. „Wenn das damals sein Bild war, das ich herausgepickt habe, dann war er das auch.“
Der Angeklagte entschuldigte sich im letzten Wort für seine Ausbrüche während der Verhandlung. „Aber es geht hier um mein Leben.“Nochmals beteuerte er seine Unschuld - und bedauerte, dass das wohl der einzige Supermarkt gewesen sei, in dem es keine Überwachungskameras gab. „Sonst könnte man die Bilder ganz leicht mit mir vergleichen.“
Das Schöffengericht hatte keine Zweifel. Strafschärfend wirkten sich im Urteil die zahlreichen Vorstrafen aus. Übrigens war der Angeklagte auch nach dem Überfall kein Kind von Traurigkeit gewesen: 15 der 33 Eintragungen im Vorstrafenregister stammten aus der Zeit nach 2014. Zugunsten des 41-Jährigen berücksichtigten die Richter lediglich den langen Gang des Verfahrens, für den der Mann nichts konnte. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stammte erst aus dem Jahr 2017.