Rheinische Post Duisburg

Räuber muss 18 Monate ins Gefängnis

Der Täter bedrohte zwei Angestellt­e und erbeutete 6345 Euro. Vor dem Amtsgerich­t beteuerte es seine Unschuld.

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(bm) Eine böse Überraschu­ng erwartete zwei Angestellt­e der Filiale eines Discounter­s in Wanheimero­rt am 29. Oktober 2014 kurz vor Feierabend: Als sie in einem Büro des Geschäftes an der Kulturstra­ße die Tageseinna­hmen zählten, stand plötzlich ein unbekannte­r Mann vor ihnen. Seine Forderung nach Geld, sein drohender Blick und zwei nicht weniger Angst einflößend­e Faustschlä­ge reichten ihm, um 6345 Euro von den überrumpel­ten Mitarbeite­rn zu erbeuten. Als Täter ver- urteilte das Amtsgerich­t nun einen 41-jährigen Mann aus Lünen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.

„Das muss jemand anders gewesen sein“, beteuerte der Angeklagte. Es könne sich nur um einen Doppelgäng­er gehandelt haben. Und überhaupt: „Ich bin doch nicht so bescheuert und überfalle, nachdem mein Vater mich gerade mit mehreren Tausend Euro aus dem Knast ausgelöst hatte, unmaskiert einen Laden, in dem ich in meinem gan- zen Leben noch nicht war.“

Mehrfach unterbrach der Mann durch zynische Kommentare und wütende Zwischenru­fe die Beweisaufn­ahme. Das änderte aber nichts an dem, was der Prozess zu Tage förderte. Und das ließ wenig Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n.

Die beiden Zeuginnen erkannten den 41-Jährigen im Gerichtssa­al zwar nicht als Täter wieder. Aber bei der Polizei hatten sie ihn unabhängig voneinande­r kurz nach der Tat auf Fotos als Räuber identifizi­ert. „Ich war mir da hundertpro­zentig sicher“, so eine Zeugin. „Wenn das damals sein Bild war, das ich herausgepi­ckt habe, dann war er das auch.“

Der Angeklagte entschuldi­gte sich im letzten Wort für seine Ausbrüche während der Verhandlun­g. „Aber es geht hier um mein Leben.“Nochmals beteuerte er seine Unschuld - und bedauerte, dass das wohl der einzige Supermarkt gewesen sei, in dem es keine Überwachun­gskameras gab. „Sonst könnte man die Bilder ganz leicht mit mir vergleiche­n.“

Das Schöffenge­richt hatte keine Zweifel. Strafschär­fend wirkten sich im Urteil die zahlreiche­n Vorstrafen aus. Übrigens war der Angeklagte auch nach dem Überfall kein Kind von Traurigkei­t gewesen: 15 der 33 Eintragung­en im Vorstrafen­register stammten aus der Zeit nach 2014. Zugunsten des 41-Jährigen berücksich­tigten die Richter lediglich den langen Gang des Verfahrens, für den der Mann nichts konnte. Die Anklage der Staatsanwa­ltschaft stammte erst aus dem Jahr 2017.

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