Stadt stellt Anliegern 1,4 Millionen für Straßenbau in Rechnung
Widersprüche gegen die teilweise horrenden Beiträge für Straßensanierungen haben nach aktueller Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg, so die Stadt.
(-er) Über 50.000 Unterschriften hat der Bund der Steuerzahler NRW schon nach wenigen Wochen beisammen, bei seiner Volksinitiative gegen die Straßenbaubeiträge. Kein Wunder, wer zahlt schon gerne für die neue Straße oder den breiteren Gehweg vor seiner Haustür Anliegerbeiträge teils tausende Euro.
Auch in Duisburg hagelte es immer wieder Widersprüche und Klagen. Allesamt vergeblich – solange die Straßenbaubeitragssatzungen gelten. 2016 gab es etwa 147 Widersprüche und 13 Klagen. „Die Bescheide der Stadt sind rechtssicher und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Da gibt es keine Spielräume“, erklärte Stadtsprecherin Susanne Stölting im Fall der Neu- mühler Felix-Dahn-Straße, in der sich Anwohner ebenfalls gegen die Beiträge wehren. Eben die will der Steuerzahlerbund nun abschaffen. In etlichen anderen Bundesländern werden sie nicht oder nicht mehr erhoben. Auch die SPD im Land unterstützt die Volksinitiative; das Land soll die Kosten der Bürger übernehmen, schlägt die Landtagsfraktion vor. „Für einige Bürger ist ein solcher Beitrag sogar existenzbedrohend. Das Land profitiert von sprudelnden Steuereinnahmen, das Geld wäre also da“, meint das Quartett der Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten.
Ein Blick auf die Duisburger Zahlen belegt: Mit den KAG-Beiträgen fließt viel Asphalt auf die Fahrbah- nen und werden Bürgersteige und Parkbuchten gepflastert. Ob im Ha- selbusch in Huckingen, am Sternbuschweg in Neudorf oder auf der Bronkhorststraße in Meiderich: Dort werden die Bürger hinterher zur Kasse gebeten. Rund zehn laufende KAG-Maßnahmen gibt es in diesem Jahr. 2016 berechnete die Stadt 1,7 Millionen Euro, 2017 waren es 900.000 und in diesem Jahr werden es 1,4 Millionen Euro.
Seit nunmehr 44 Jahren bearbeitet Manfred Heldt bei der Stadt die KAG-Bescheide und widerspricht Mutmaßungen verärgerter Bürger: Nein, die Stadt lasse Straßen nicht so lange vergammeln, bis sie die Kosten für eine Komplettsanierung auf die Anlieger abwälzen kann. „Die Straßen, die wir erneuern, sind 60 Jahre und älter, manche sind 100 Jahre alt. Wenn die nicht regelmäßig instand gesetzt würden, würden sie nicht so lange halten“, erklärt er. Die Wertsteigerung und wirtschaftlichen Vorteile vor der eigenen Haustür sind es, für die der Bürger in die Tasche greifen soll. So die Grundidee der umstrittenen – der Bund der Steuerzahler sagt „willkürlichen“– Anliegerabgabe. So ist der Anteil der Beitragspflicht bei Anliegerstraßen mit 70 Prozent der Fahrbahnkosten auch deutlich höher als etwa bei Hauptverkehrsstraßen, an denen der Beitrag bei 30 Prozent liegt.
Bemessungsgrundlage für den Beitrag der Anlieger ist die Größe ihres Grundstückes, nicht die laufenden Meter an der Straße. Dann können es ein paar 100 Euro sein, aber auch eine vier-, fünfstellige Summe.