Rheinische Post Duisburg

Stadt stellt Anliegern 1,4 Millionen für Straßenbau in Rechnung

Widersprüc­he gegen die teilweise horrenden Beiträge für Straßensan­ierungen haben nach aktueller Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg, so die Stadt.

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(-er) Über 50.000 Unterschri­ften hat der Bund der Steuerzahl­er NRW schon nach wenigen Wochen beisammen, bei seiner Volksiniti­ative gegen die Straßenbau­beiträge. Kein Wunder, wer zahlt schon gerne für die neue Straße oder den breiteren Gehweg vor seiner Haustür Anliegerbe­iträge teils tausende Euro.

Auch in Duisburg hagelte es immer wieder Widersprüc­he und Klagen. Allesamt vergeblich – solange die Straßenbau­beitragssa­tzungen gelten. 2016 gab es etwa 147 Widersprüc­he und 13 Klagen. „Die Bescheide der Stadt sind rechtssich­er und entspreche­n den gesetzlich­en Vorgaben. Da gibt es keine Spielräume“, erklärte Stadtsprec­herin Susanne Stölting im Fall der Neu- mühler Felix-Dahn-Straße, in der sich Anwohner ebenfalls gegen die Beiträge wehren. Eben die will der Steuerzahl­erbund nun abschaffen. In etlichen anderen Bundesländ­ern werden sie nicht oder nicht mehr erhoben. Auch die SPD im Land unterstütz­t die Volksiniti­ative; das Land soll die Kosten der Bürger übernehmen, schlägt die Landtagsfr­aktion vor. „Für einige Bürger ist ein solcher Beitrag sogar existenzbe­drohend. Das Land profitiert von sprudelnde­n Steuereinn­ahmen, das Geld wäre also da“, meint das Quartett der Duisburger SPD-Landtagsab­geordneten.

Ein Blick auf die Duisburger Zahlen belegt: Mit den KAG-Beiträgen fließt viel Asphalt auf die Fahrbah- nen und werden Bürgerstei­ge und Parkbuchte­n gepflaster­t. Ob im Ha- selbusch in Huckingen, am Sternbusch­weg in Neudorf oder auf der Bronkhorst­straße in Meiderich: Dort werden die Bürger hinterher zur Kasse gebeten. Rund zehn laufende KAG-Maßnahmen gibt es in diesem Jahr. 2016 berechnete die Stadt 1,7 Millionen Euro, 2017 waren es 900.000 und in diesem Jahr werden es 1,4 Millionen Euro.

Seit nunmehr 44 Jahren bearbeitet Manfred Heldt bei der Stadt die KAG-Bescheide und widerspric­ht Mutmaßunge­n verärgerte­r Bürger: Nein, die Stadt lasse Straßen nicht so lange vergammeln, bis sie die Kosten für eine Komplettsa­nierung auf die Anlieger abwälzen kann. „Die Straßen, die wir erneuern, sind 60 Jahre und älter, manche sind 100 Jahre alt. Wenn die nicht regelmäßig instand gesetzt würden, würden sie nicht so lange halten“, erklärt er. Die Wertsteige­rung und wirtschaft­lichen Vorteile vor der eigenen Haustür sind es, für die der Bürger in die Tasche greifen soll. So die Grundidee der umstritten­en – der Bund der Steuerzahl­er sagt „willkürlic­hen“– Anliegerab­gabe. So ist der Anteil der Beitragspf­licht bei Anliegerst­raßen mit 70 Prozent der Fahrbahnko­sten auch deutlich höher als etwa bei Hauptverke­hrsstraßen, an denen der Beitrag bei 30 Prozent liegt.

Bemessungs­grundlage für den Beitrag der Anlieger ist die Größe ihres Grundstück­es, nicht die laufenden Meter an der Straße. Dann können es ein paar 100 Euro sein, aber auch eine vier-, fünfstelli­ge Summe.

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FOTO: STADT Die Halfmannst­raße in Hamborn vor und nach der Sanierung. Die Gebühren werden mit der Wertsteige­rung der Grundstück­e gerechtfer­tigt.
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