Rheinische Post Duisburg

Schaden statt Schutz

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Das Bestellerp­rinzip konnte bereits breiten Mietkreise­n keine Verbesseru­ng des Wohnraumst­andards, keinen Mietstills­tand und erst recht kein vermehrtes erschwingl­iches Wohnungsan­gebot bringen. Mithin: Seine Zielerreic­hung ist deutlich gescheiter­t. Dennoch plant nun die Bundesregi­erung die Ausweitung des Bestellerp­rinzips auch beim Immobilien­kauf. Dabei ist seit 120 Jahren im BGB und in der Rechtsprec­hung der ehrliche Makler als fairer Transaktio­nsbegleite­r beider Parteien, denen er jeweils mit Marktkennt­nis und Sachkunde die Sorgfalt des ordentlich­en Immobilien­kaufmanns schuldet und dadurch eine nutzerstif­tende Dienstleis­tung erbringt, fest verankert. Genau dies setzt unser Haus zum Beispiel im Privatimmo­blienberei­ch bewusst und gezielt um und wird entspreche­nd – für alle Seiten vollkommen transparen­t – als Doppelmakl­er zugleich von Verkäufer und Käufer honoriert. Mit dem Bestellerp­rinzip verlöre der Immobilien­käufer dagegen schlagarti­g den Makler als unabhängig­en Berater, während der Verkäufer als Besteller einen zukünftig nur noch allein seine Interessen vertretend­en Vertrieble­r gewinnt. Dieses Modell wäre eine einseitige Begünstigu­ng des Verkäufers bei gleichzeit­ig massiver Schwächung und Schlechter­stellung des Käufers. Mithin: Eine Ausweitung des ohnehin gescheiter­ten Bestellerp­rinzips bringt statt Verbrauche­rschutz massiven Verbrauche­rschaden!

Wulff Aengevelt Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter von Aengevelt Immobilien, Düsseldorf

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