Rheinische Post Duisburg

Termine für Baukinderg­eld beachten

Familien und Alleinerzi­ehende müssen Anträge spätestens drei Monate nach ihrem Einzug im KfW-Zuschusspo­rtal stellen.

-

(tmn) Wichtig sind laut der KfW-Bankengrup­pe das Alter und der Wohnort der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstel­lung. Jedes Kind, für das die Förderung beantragt wird, muss zu Hause wohnen und unter 18 Jahren alt sein. Für Kinder, die nach der Antragstel­lung geboren werden, gibt es keine Förderung.

Für den Antrag muss man sich im KfW-Zuschusspo­rtal registrier­en und hierüber die notwendige­n Nachweise hochladen. Das sind zum einen die Einkommens­teuerbesch­eide des Antragstel­lers und des Ehepartner­s, Lebenspart­ners oder Partners aus eheähnlich­er Gemeinscha­ft des vorletzten und vorvorletz­ten Jahres – also für Anträge in 2019 die von 2016 und 2017. Zum anderen werden eine Meldebestä­tigung und der aktuelle Grundbuch- auszug verlangt. Die KfW rät, diese Dokumente in hoher Qualität zu scannen oder abzufotogr­afieren.

Aber: Laut KfW-Zuschusspo­rtal können die notwendige­n Unterlagen voraussich­tlich erst ab Ende März 2019 hoch- geladen werden (Stand 18. Dezember). Antragstel­ler erhalten dann eine E-Mail-Benachrich­tigung und haben im Anschluss drei Monate Zeit, die Unterlagen einzureich­en. Vor der Auszahlung müssen sich Antragstel­ler außerdem identi- fizieren, entweder per Videotelef­onat mit einem Mitarbeite­r eines von der KfW beauftragt­en Dienstleis­ters oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post.

Zugang unter: www.kfw.de

 ?? FOTO: DPA ?? Weg frei fürs Familiengl­ück: Für den Antrag muss man sich im KfW-Zuschusspo­rtal registrier­en und hierüber fristgerec­ht die notwendige­n Nachweise hochladen.
FOTO: DPA Weg frei fürs Familiengl­ück: Für den Antrag muss man sich im KfW-Zuschusspo­rtal registrier­en und hierüber fristgerec­ht die notwendige­n Nachweise hochladen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany