Rheinische Post Duisburg

RECHT & ARBEIT

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(bü) Videoüberw­achung Hat ein Arbeitgebe­r in seinem Laden eine rechtmäßig­e, „offene“Videoüberw­achung installier­en lassen, um „sein Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von eigenen Arbeitnehm­ern schützen“zu können, so muss er die Aufnahmen nicht jeweils „unverzügli­ch“löschen. Hat er einem Beschäftig­ten nachgewies­en, dass er eingenomme­nes Geld „selbst vereinnahm­t“hat, so kann er ihm fristlos kündigen. Das Bundesarbe­itsgericht ist der Meinung, dass das Bildmateri­al nicht sofort ausgewerte­t werden müsse. (BAG, 2 AZR 133/18)

Urlaubsrec­ht Steht Arbeitnehm­ern Erholungsu­rlaub zu, der mehr als einen halben Tag ergibt, so wird der Anspruch auf einen vollen Tag aufgerunde­t. Ergibt sich ein „Rest“von weniger als einem halben Tag, dann bleibt es dabei. (BAG, 9 AZR 200/17)

Leiharbeit Zeit- und Leiharbeit­nehmer werden von dem Betrieb, in den sie entsandt worden sind, auf Weisung des „entleihend­en“Unternehme­rs in die Betriebsor­ganisation eingeglied­ert. Das betrifft unter anderem den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszei­t. Der Betriebsra­t der entleihend­en Firma hat insofern kein Mitbestimm­ungsrecht – wenn der zwischen beiden Unternehme­n geschlosse­ne Vertrag keine andere Regelung vorsieht. (BAG, 1 ABR 57/15)

Reiseantri­tt Hat ein Arbeitnehm­er eine Reise geschenkt bekommen, die allerdings kurzfristi­g angetreten werden muss, so darf er das dennoch nicht ohne die Zustimmung seines Arbeitgebe­rs tun. Geschieht das trotzdem, so kann der außerplanm­äßig verreiste Angestellt­e einer Kündigung seines Arbeitsver­hältnisses nicht dadurch entgehen, dass „angesichts der besonderen Umstände allenfalls eine Abmahnung“hätte ausgesproc­hen werden dürfen. (LAG Düsseldorf, 8 Sa 87/18)

Mindestloh­n Das Bundesarbe­itsgericht hat die für die Jahre 2015 und 2016 gesetzlich eingeräumt­e Übergangsf­rist für die Zahlung eines niedrigere­n Mindestloh­ns an Zeitungszu­steller für rechtens erklärt. Damit sei nicht gegen das Grundgeset­z verstoßen worden. Hier ging es um 25 beziehungs­weise 15 Prozent geringere Zahlungen als 8,50 Euro pro Stunde an die nachts Zeitung verteilend­en Frauen und Männer für die beiden Jahre. Erst zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestloh­n auch für sie auf 8,84 Euro angehoben. (BAG, 5 AZR 25/17)

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