Klarheit bei der Grundsteuer
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die stark veraltete Einheitsbewertung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen. Vorschläge hierzu gibt es mittlerweile genügend. Wir halten eine reine Bodenwertsteuer für sinnvoll. Andere wollen als Maßstab für die Grundsteuer auf die Fläche der Grundstücke abstellen. Finanzminister Olaf Scholz will die Ertragswerte der Gebäude und Mieten der einzelnen Wohnungen zugrunde legen. Für uns bedeutet Grundsteuerreform aber nicht nur eine Änderung der Bemessungsgrundlage. Wir brauchen jetzt vor allem auch die gesetzliche Klarstellung, dass Vermieter die Grundsteuer nicht länger einfach an die Mieter durchreichen dürfen. Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer und muss deshalb von den Hauseigentümern gezahlt werden. Letztlich zahlen heute aber nur die selbstnutzenden Eigentümer. Vermieter können die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter abwälzen. Das muss korrigiert werden. Unsere langjährige Forderung wird jetzt von Bundesjustizministerin Katarina Barley, der SPD, aber auch von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken unterstützt. Radikaler sind die Forderungen der Vermieterverbände. Sie wollen die Grundsteuer ganz abschaffen. Der Haken: Den Städten und Gemeinden gingen rund 15 Prozent ihrer Einnahmen verloren.
Dr. Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbunds.