Streit um Wischmopp – Strafe wegen Würgeattacke
(wuk) Im Streit um ihr Arbeitsgerät, nämlich einen Wischmopp, konnten sich zwei Raumpflegerinnen eines City-Kaufhauses in der Landeshauptstadt partout nicht beruhigen – und trafen deshalb gestern beim Düsseldorfer Amtsgericht wieder aufeinander.
Die eine der beiden, eine 59-Jährige, gab an, ihre 40 Jahre alte Kollegin habe nicht nur ihren Mischmopp gemopst und sie so bei ihrer Arbeit behindert, sondern darüber hinaus auch noch in Stundenabrechnungen bei der Chefin gemogelt. Die andere Raumpflegerin verbat sich solche Vorwürfe.
Fest steht: Im Fahrstuhl des Kaufhauses war die Auseinandersetzung der Reinemachefrauen im Oktober des Jahres 2017 eskaliert. Wutentbrannt habe die jüngere ihre Kollegin (die ohne Mopp) am Hals gepackt und beidhändig kräftig zugedrückt. Das brachte ihr jetzt eine Anklage wegen Körperverletzung ein und eine Vorladung vor Gericht – und letztlich auch eine happige Strafe. Dabei versicherte sie auf der Anklagebank, sie wolle eigentlich immer nur „in Ruhe gelassen“werden. Doch als das Mopp-Thema im Lift wieder hochkam, habe sie der anderen an den Hals gefasst, sie weggeschubst, aber sicherlich nicht ernstlich verletzt.
„Ich habe einen Fehler gemacht!“Aber wirklich mit beiden Händen habe sie „nie“und auch nicht fest zugedrückt. Wieso die 59-jährige Kollegin später wegen Würgemalen fast zwei Wochen krankgeschrieben worden sei, sei ihr unerklärlich. Der Richter glaubte aber dem Opfer, und befand, die Angeklagte müsse im Mopp-Streit schon „mit einiger Brutalität vorgegangen“sein. Als Strafe dafür muss sie nun drei Monatslöhne zahlen, das sind konkret für sie 2700 Euro.