Neue Bahnen sollen 61 Millionen kosten
Die DVG treibt den Austausch ihres Fuhrparks voran. Bis 2025 sollen auf der Linie U79 insgesamt 18 neue Straßenbahnen über die Duisburger Straßen rollen. Die Stadt soll mit sechs Millionen Euro pro Jahr helfen.
Die Straßenbahnen der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) kommen so langsam in die Jahre. Deshalb soll der Rat der Stadt in seiner kommenden Sitzung Ende Februar das Finanzierungskonzept für 18 neue Stadtbahnen beschließen. Es geht dabei um die sogenannten B-Wagen, also die Züge, die auf der Linie U79 zwischen Düsseldorf und Duisburg unterwegs sind. An den Betrieb dieser Züge sind besondere Anforderungen geknüpft, weil sie sowohl mit dem Liniennetz der DVG als auch mit dem der Rheinbahn kompatibel sein müssen. Die Rede ist von einem Finanzierungsvolumen in Höhe von rund 61 Millionen Euro. Bis 2025 sollen die neuen Fahrzeuge verfügbar sein. Die Stadt soll mit rund sechs Millionen Euro pro Jahr bei der Finanzierung helfen.
Dem Finanzausschuss der Stadt liegt eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnisnahme vor. Darin heißt es, dass die 18 Stadtbahnen, die zur aktuellen U79-Fahrzeugflotte der DVG gehören, bis spätestens 2025 ausgetauscht werden müssen. Hintergrund seien das hohe Alter und die damit verbundene hohe Laufleistung der Züge, die zwischen 1983 und 1985 angeschafft worden sind. Die Züge seien bereits heute störungsanfälliger als früher. Ein Weiterbetrieb über das Jahr 2025 hinaus würde, so heißt es in der Vorlage, zu „unverhältnismäßig hohen Instandhaltungskosten und einer völlig unzureichenden Fahrzeugverfügbarkeit führen.“Eine Grundsanierung der Fahrzeuge, um die Laufzeit um weitere zehn Jahre verlängern zu können, sei „aus wirtschaftlichen Gründen“verworfen worden.
Der Plan der DVG sieht deshalb den Komplettaustausch der 18 vorgehalten Straßenbahnzüge vor. Dazu kommt eine Option auf die Anschaffung zwei weiterer Züge, um auf „zukünftige zusätzliche Anforderungen“reagieren zu können.
Im Vorfeld der Entscheidung sind etwaige Angebotsänderungen im neuen Nahverkehrsplan und ein sich gegebenenfalls verändertes Nutzungsverhalten der Fahrgäste berücksichtigt worden. Weil dahingehend keine grundlegenden Änderungen zu erwarten sind, sollen laut DVG erneut Fahrzeuge mit rund 28 Metern Länge sowie vier Doppeltüren pro Seite angeschafft werden. Im Vergleich zu den alten Fahrzeugen wird bei den neuen Modellen allerdings die Sitzanord- nung dahingehend anpasst, dass in den Wagen mehr Sondernutzungsflächen für zum Beispiel Rollstuhlfahrer und Kinderwagenbesitzer zur Verfügung stehen sollen.
Weil auch die Düsseldorfer Rheinbahn ihre Stadtbahnwagen ersetzen will, schlägt die DVG eine Zusammenarbeit bei der Beschaffung der Züge vor, um die Projekt- und Anschaffungskosten zu senken.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Ausschreibungsunterlagen im März dieses Jahres veröffentlicht werden sollen. Die Auftragsvergabe soll dann im ersten Quartal 2020 erfolgen. Nach aktuellem Planungsstand würden die Neufahrzeuge in den Jahren 2024 und 2025 ausgeliefert.
Was die Finanzierung angeht, kalkuliert die DVG derzeit mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 61 Millionen Euro. Ausgehend von einer Mindesteigenkapitalquote der DVG von 25 Prozent soll auch für die Finanzierung der neuen Fahrzeuge ein Eigenkapitalanteil von 25 bis 30 Prozent angestrebt werden. Das entspricht einem Betrag von 15,3 bis 18,3 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund soll der Rat der Stadt Duisburg eine Fortsetzung der jährlichen Zahlung von sechs Millionen Euro an die DVG beschließen. Das, so heißt es in dem Schreiben, „würde erheblich dazu beitragen, die erforderlichen Eigenmittel für die Finanzierung sicherzustellen“.
Für die Fremdfinanzierung strebt die DVG eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren an. Als Sicherheit für die externen Geldgeber ist die Abgabe einer sogenannten Endschaftserklärung durch die Stadt vorgesehen. Damit würde die DVG das Recht erhalten, die Straßenbahnen an die Stadt zu verkaufen, beziehungsweise die Stadt das Recht erhalten, die Bahnen der DVG zu erwerben und sofern möglich, in die abgeschlossenen Verträge einzutreten, falls der öffentliche Dienstleistungsauftrag für Verkehrsdienstleistungen vorzeitig beendet würde.