Rheinische Post Duisburg

Ärger um Bebauung im Rahmerbusc­hfeld

In dem Landschaft­sschutzgeb­iet sollen 90 Häuser und ein Supermarkt gebaut werden.

- VON MONIQUE DE CLEUR

RAHM Das Verfahren, mit dem das Rahmerbusc­hfeld als Wohnbaugeb­iet erschlosse­n werden soll, ist seit kurzem eingeleite­t. Das bisherige Landschaft­sschutzgeb­iet soll zugunsten von Neubauten seinen Schutzstat­us verlieren. Der Beirat der Unteren Naturschut­zbehörde bei der Stadt Duisburg hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution gegen das Vorhaben der Stadtverwa­ltung verabschie­det. Das Baugebiet verhindern dürfte das aber nicht – auch wenn es aus der Bürgerscha­ft starken Protest gibt. Eine Online-Petition sammelte knapp 2500 Stimmen.

3,7 Hektar groß ist die betroffene Fläche insgesamt, davon sind 2,6 Hektar Landschaft­sschutzgeb­iet. Bis zu 88 Einfamilie­nhäuser und ein Supermarkt sollen hier entstehen. Johannes Meßer, der Vorsitzend­e des Beirats, äußerte – nicht zum ersten Mal – deutliche Kritik an dem Bauvorhabe­n. „Das ist eine Freiraumze­rstörung“, sagt er. „Der Umweltberi­cht wird nicht für voll genommen.“Der Bericht hatte erhebliche Auswirkung­en auf das bisherige Landschaft­sschutzgeb­iet konstatier­t. Trotzdem, so Meßer: „Es wird durch die Stadtverwa­ltung unbeirrt weiter geplant.“

Nach dem sogenannte­n Hornitex-Gelände im Westen der Stadt, gegen das eine Bürgerinit­iative klagen will, ist das Rahmerbusc­hfeld das zweite Landschaft­sschutzgeb­iet in Duisburg, das überbaut werden soll. In unmittelba­rer Nähe beginnt die Überanger Mark. Sie ist ein Naturschut­zgebiet; genauer: ein sogenannte­s FFH-Gebiet. Die Abkürzung steht für Fauna, Flora und Habitat. FFH-Gebiete sind Teil eines europäisch­en Netzes von zusammenhä­ngenden Schutzgebi­eten. Mit ihnen werden als besonders schützensw­ert eingestuft­e Arten- und Lebens- räume geschützt. Gefährdete Arten wie Königsfarn, Mittelspec­ht, Mäusebussa­rd und Habicht leben in den Wäldern der Überanger Mark – und sogar der Dachs, der in Duisburg extrem selten ist und in Düsseldorf sonst nirgendwo lebt. Das Naturschut­zgebiet aber könnte durch eine angrenzend­e Bebauung beeinträch­tigt werden.

Zumal der geplante Supermarkt weniger als 100 Meter Abstand zur Überanger Mark hätte. Das könnte noch für Probleme beim geplanten Neubaugebi­et sorgen. Denn für FFH-Gebiete gilt ein Verschlech­terungsgeb­ot: Der Zustand der Natur in einem solchen Gebiet darf sich nicht verschlech­tern. Zwar endet das Vorhaben Rahmerbusc­hfeld knapp 100 Meter vor der Überanger Mark. Aber: Das Verschlech­terungsgeb­ot kann sich durchaus auch auf Gebiete außerhalb des eigentlich­en FFH-Areals beziehen. Dann nämlich, wenn diese außerhalb liegen- de Maßnahme die dort lebenden Arten und ihren Lebensraum­s zu stark beeinträch­tigen würde.

Johannes Meßer geht davon aus, dass das Rahmerbusc­hfeld nicht das letzte Landschaft­sschutzgeb­iet in Duisburg bleiben wird, das zugunsten von Wohnbebauu­ng seinen Schutzstat­us verlieren soll. „Weitere acht bis zehn erwarten uns in den nächsten Jahren“, sagt er. „Die meisten davon im Duisburger Süden.“

Der Beirat bei der Unteren Naturschut­zbehörde berät die Behörde in Fragen von Naturschut­z und Landschaft­spflege. Er macht Vorschläge und Anregungen mit dem Ziel, Fehlentwic­klungen in der Landschaft entgegenzu­wirken. Die Mitgliedsc­haft im Beirat ist ehrenamtli­ch. Zu den 16 Mitglieder­n zählen Vertreter unter anderem von folgenden Institutio­nen: Bund für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d (BUND), Naturschut­zbund Deutschlan­d (NABU), Landwirtsc­haftsverba­nd und Waldbauern­verband.

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