Rheinische Post Duisburg

Petry schweigt im Meineid-Prozess

Die frühere Af D-Chefin sieht sich als Opfer politische­r Verfolgung.

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DRESDEN (dpa) Die wegen des Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der mündlichen Verhandlun­g vor dem Dresdner Landgerich­t vorerst nicht das Wort ergreifen. Das erklärte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauf­takt. Er verlas eine Erklärung und vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfun­gsausschus­s des sächsische­n Landtages Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen: „Die Eindeutigk­eit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensicht­lichen Gesamtumst­ände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten.“

Petry wird vorgeworfe­n, im November 2015 vor dem Wahlprüfun­gsausschus­s falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagska­ndidaten zur Finanzieru­ng des Wahlkampfe­s. Petry hatte ausgesagt, dass die Bewerber nach Einzug in den Landtag hätten selbst entscheide­n können, ob sie das Darlehen in eine Spende an die AfD umwandeln können. In den Darlehensv­erträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlun­g verzichtet. Petry hatte im Vorfeld einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht absichtlic­h falsch ausgesagt zu haben.

Petry hatte nach der Bundestags­wahl 2017 ihre Partei verlassen und sitzt derzeit als fraktionsl­ose Abgeordnet­e im Bundestag und im Landtag. Sie ist mittlerwei­le Vorsitzend­e der „Blauen Partei“. Zum Prozessauf­takt erschien die 43-Jährige in Begleitung ihres Ehemannes, des Europaabge­ordneten Marcus Pretzell. Er wurde ihr später als Beistand zugeordnet, so dass er neben seiner Frau Platz nehmen durfte.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. „So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeis­piel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwa­ltschaft versuchen, mich als Mensch und Politikeri­n immer wieder öffentlich zu beschädige­n“, erklärte sie. Bei einer Verurteilu­ng droht ihr die Aberkennun­g ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.

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