Rheinische Post Duisburg

Prozess um Familienst­reit endet ohne Urteil

Eine 42-Jährige verprügelt­e angeblich ihren Sohn. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße eingestell­t.

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(bm) Mit einem Familienst­reit der besonderen Art musste sich gestern das Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz beschäftig­en. Weil sie angeblich in Wanheimero­rt ihren Sohn (20) verprügelt und bedroht hatte, fand sich eine 42-jährige Frau aus Mönchengla­dbach vor der Strafricht­erin wieder. Die Anklage warf der gebürtigen Duisburger­in gefährlich­e Körperverl­etzung und Bedrohung vor.

Bei einem Besuch ihrer Eltern, in deren Haus in Duisburg auch ihr Sohn aufwuchs und lebt, hatte sie den damals 18 Jahre alten Sprössling angeblich attackiert. Der Streit, dar- in waren sich alle einig, hatte sich die Masseurin noch mit einem Aufdaran entzündet, dass der noch tragskille­r gedroht haben. „So war sehr junge Hund der Angeklagda­s aber nicht“, bestritt die Angeten auf den Teppich gepinkelt hatklagte den Vorwurf. „Er hat mich gete. Bei dem weischubst. Ich habe teren Geschehen Als der Großvater nicht geschlagen. wichen die Dardes jungen Mannes Der ist Kampfstell­ungen stark sportler. Da hätte

eingriff, soll die Mas

voneinande­r ab. ich doch gar keiDie Anklage ging seurin mit einem ne Chance.“Der davon aus, dass Auftragski­ller gedroht 20-Jährige verdie Frau ihrem wickelte sich ge

haben

Sohn mehrfach in genüber früheren die Rippen geboxt und ihn mit dem Angaben bei der Polizei in WiderMessi­ng-Knauf eines Spaziersto­cks sprüche. Am Ende war unklar, ob angegriffe­n hatte. Als der Großvasein­e Mutter nur mit dem Stock zuter des jungen Mannes eingriff, soll schlug oder ob sie nur boxte.

Nach einer kurzen Beratungsz­eit kamen die Juristen letztlich zu dem Schluss, dass man das Verfahren, das die Familie eh schon vor eine Zerreißpro­be gestellt hatte, auch ohne Urteil aus der Welt schaffen könne. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro wurde die Anklage gegen die 42-Jährige fallen gelassen. Damit ersparte man dem 74-jährigen Vater der Angeklagte­n, im Zeugenstan­d aussagen zu müssen. Der Mann hat gerade ohnehin ganz andere Sorgen: Seine Ehefrau, die Mutter der Angeklagte­n, ringt aufgrund einer schweren Erkrankung mit dem Tode.

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