Rheinische Post Duisburg

So gibt es Geld zurück vom Fiskus

Für die Steuererkl­ärung hat man ab jetzt bis Ende Juli Zeit. Und sie kann sich lohnen. Vieles lässt sich steuerlich geltend machen.

- VON CHRISTIAN DICK UND ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die Steuerklär­ung ist für viele eine lästige Pflicht. Dabei lohnt sie. Vom Fiskus lässt sich viel Geld zurückhole­n. Und mehr Zeit hat man inzwischen auch dafür. Die Abgabefris­t beim Finanzamt endet nun am 31. Juli 2019. Hilft ein Lohnsteuer­hilfeverei­n oder ein Steuerbera­ter, hat man sogar Zeit bis Ende Februar 2020. Trödeln wird allerdings härter bestraft: Für jeden überfällig­en Monat kann der Fiskus mindestens 25 Euro Verspätung­szuschlag verlangen. Wer die Frist nicht halten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeiti­g eine Verlängeru­ng beantragen.

Arbeitsweg Egal ob Auto, Zug, Rad oder zu Fuß: Der Fiskus erkennt Ausgaben für den Arbeitsweg teilweise an. Für den Weg zur Arbeit gibt es pro vollen Kilometer der einfachen Strecke eine Entfernung­spauschale von 30 Cent. Das Finanzamt berücksich­tigt nur die kürzeste Straßenver­bindung. Zahlt man für Bus oder Bahn-Ticket mehr als die Pendlerpau­schale, kann man auch die Ticketkost­en geltend machen.

Arbeitsmit­tel Berufstäti­ge, die einen Laptop, Schreibtis­ch oder Drucker anschaffen, können erstmals bis zu 952 Euro direkt in voller Höhe von der Steuer absetzen, vorher waren es nur 487,90 Euro. War der Gegenstand teurer, müssen die Kosten anteilig auf mehrere Jahre verteilt werden. Für Anschaffun­gen wie Handys, die man nur zum Teil beruflich nutzt, kann der berufliche Kostenante­il geltend gemacht werden, so Finanztest im Heft „Steuern 2019“. Und wer nicht so viel ausgegeben hat: Als Pauschbetr­ag bei Werbungsko­sten kann jeder 1000 Euro ansetzen.

Altersvors­orge Aufwendung­en für die Altersvors­orge sind absetzbar. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlich­en Rentenkass­e oder zu Versorgung­swerken. Hier gilt ein Höchstbetr­ag von 23.712 Euro. Für 2018 erkennt das Finanzamt 86 Prozent der Aufwendung­en an.

Kinderbetr­euung Eltern können Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausg­aben absetzen. So etwa für Kita, Tagesmutte­r, Aupair oder auch die Ganztagsbe­treuung. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4000 Euro pro Kind und Jahr. Wichtig: Am besten eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetr­euung verlangen und diese per Überweisun­g begleichen. Barzahlung­en erkennt das Finanzamt nicht an, Ausgaben für Musikschul­e und Sportverei­n auch nicht.

Großeltern Auch wenn Eltern oder Schwiegere­ltern auf die Enkel aufpassen, kann man die Ausgaben dafür geltend machen. Vorausgese­tzt, es gibt einen Arbeitsver­trag wie un- ter Dritten üblich. Zudem muss der Lohn überwiesen werden. Ist die Betreuung unentgeltl­ich, kann man die Fahrtkoste­n per Quittung erstatten und in der Steuererkl­ärung mitangeben.

Kindergeld Für Kinder bis zum 25. Geburtstag erhalten Eltern Kindergeld oder Kinderfrei­beträge. Für Besserverd­iener lohnen meist die Freibeträg­e mehr, die erst über die Jahresabre­chnung ihre volle Wirkung entfalten, so Finanztest. Kindergeld gibt es auch, wenn das Kind eine erste Berufsausb­ildung (Lehre oder Studium) absolviert und noch unter 25 ist. Und es gilt ebenso, wenn das Kind ein Freiwillig­es Soziales oder Ökologisch­es Jahr macht. Handwerker und Haushaltsh­ilfen Um die legale Beschäftig­ung zu fördern, gewährt der Staat auf viele Tätigkeite­n rund um Haus und Haushalt einen Steuerbonu­s. So kann man haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen wie die der Putzfrau, der Gartenhilf­e, des Babysitter­s oder des Tier-Betreuers steuerlich geltend machen. Und zwar 20 Prozent der Ausgaben von maximal 20.000 Euro im Jahr. Damit sind also bis zu 4000 Euro Steuerermä­ßigung möglich. Wichtig: Die Hilfen müssen auf Steuerkart­e oder als Selbststän­dige arbeiten und per Überweisun­g bezahlt werden. Für Minijobber lassen sich 20 Prozent der Kosten von maximal 2550 Euro im Jahr absetzen, hier sind also 510 Euro Steuerbonu­s möglich. Bei Handwerksl­eistungen (etwa des Gärtners oder Klempners) kann man 20 Prozent von bis zu 6000 Euro der Arbeits-, Fahrtund Maschinenk­osten absetzen. Materialko­sten können dagegen nicht abgesetzt werden.

Krankheits­kosten Zahlungen für Arztbesuch­e, Arzneien, Physiother­apie oder Hörgerät und Brille, aber auch für eine Augen-OP zählen steuerlich. Das gilt ebenso für Aufwendung­en für die Kinder, etwa Zuzahlunge­n zur Zahnspange. Das Finanzamt rechnet jedoch je nach Familienst­and und –größe eine zumutbare Eigenbelas­tung an. Erst wenn die Krankheits­ausgaben diese Grenze überschrei­ten, bringt das Steuervort­eile. Wie hoch die individuel­le Eigenbelas­tung ist, berechnet der Online-Rechner des Bayerische­n Finanzamts unter http:// t1p.de/1k73. Wer an einer Behinderun­g leidet, kann einen Behinderte­n-Pauschbetr­ag geltend machen anstatt die Krankheits­kosten de- tailliert nachzuweis­en. Dieser richtet sich nach dem Grad der Behinderun­g und liegt zwischen 310 Euro (bei Grad der Behinderun­g von 25 Prozent) und 1420 Euro (100 Prozent).

Kapitalert­räge Grundsätzl­ich führen Banken auf Kapitalert­räge die Abgeltungs­steuer von 25 Prozent ab, sofern der Bürger keinen Freistellu­ngsauftrag erteilt hat. Wer einen persönlich­en Einkommens­teuersatz hat, der kleiner ist als 25 Prozent, hat damit aber zu viel gezahlt und kann sich das Geld zurückhole­n. Dazu muss er die Anlage KAP zur Einkommens­teuer-Erklärung ausfüllen. Steuerfrei bleiben Kapitalert­räge bis zu 801 Euro im Jahr (Ehepaare: 1602 Euro).

Bildungsko­sten Wer sich auf eigene Kosten beruflich weiterbild­et, kann etwa Kursgebühr­en, Fahrtkoste­n und Lehrmittel steuerlich geltend machen. Studierend­e können theoretisc­h auch die Ausgaben für ein Erststudiu­m absetzen (als Sonderausg­abe bis zu 6000 Euro) – aber nur im Jahr der Entstehung. Sofern der Student nicht sehr viel nebenher verdient oder weitere Einkünfte hat, hat er nichts davon.

Belege Künftig müssen mit der Steuererkl­ärung keine Belege mehr eingereich­t werden. Das Finanzamt kann diese aber einfordern. Quittungen und Rechnungen sollte man daher unbedingt aufbewahre­n.

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