Wenn Rentner Steuern zahlen und wie sie sparen
DÜSSELDORF Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner. Denn das System wird seit 2005 schrittweise umgestellt.
Wer muss Steuern zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss oft zahlen. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf das Jahr der Verrentung achten. Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern, wer 2018 in den Ruhestand ging, 76 Prozent. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Für 2018 liegt dieser bei 9000 Euro.
Wann fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest. Wer im vergangenen Jahr aus dem Job ausschied, bleibt unbehelligt, wenn seine Monatsrente nicht mehr als 1151 Euro beträgt (und er keine weiteren Einkünfte hat). Beim Rentenbeginn in früheren Jahren liegt die unbelastete Rente höher.
Wer sollte eine Erklärung abgeben? „Alle Neurentner sollten im Jahr des Rentenbeginns eine Erklärung einreichen, nicht selten wartet sogar eine Erstattung auf sie“, erklärt Gabriele Waldau-Cheema, die für die Verbraucherzentrale einen Ratgeber zum Thema geschrieben hat. „Freiwillig Steuererklärungen einzurei- chen lohnt sich auch, wenn Kapitalertragssteuer einbehalten wurde.“Rentner haben oft einen individuellen Steuersatz unter 25 Prozent.
Was ist mit anderen Renten? Auf Betriebsrenten, Privat- und Riesterrenten fällt Einkommensteuer an, sofern man über dem Grundfreibetrag liegt. Bei Privatrenten wird der Ertragsanteil besteuert. Wer eine Lebensversicherung als Einmalzahlung erhält, muss die versteuern, wenn sie nach 2004 abgeschlossen wurde.
Wie können Rentner sparen? Auch Rentner können Werbekosten, Sonderausgaben, Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen und Leistungen von Putzfrau, Gärtner und Handwerkern angeben. Waldau-Cheema verweist zudem auf krankheitsbedingte Kosten wie Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Fahrten zu Ärzten und Therapeuten.
Welche Formulare müssen Rentner ausfüllen? Für eine Steuererklärung muss der Rentner mindestens den Mantelbogen und die „Anlage R“ausfüllen. In der „Anlage Vorsorgeaufwand“kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicherungsbeiträge angeben. Die Formulare zur Steuererklärung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
Info Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2018/2019“, 224 Seiten, 14,90 Euro.