Rheinische Post Duisburg

Wenn Rentner Steuern zahlen und wie sie sparen

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der steuerpfli­chtigen Rentner. Denn das System wird seit 2005 schrittwei­se umgestellt.

Wer muss Steuern zahlen? Wer neben der gesetzlich­en Rente eine Betriebsre­nte, Miet- oder Kapitalein­künfte hat, muss oft zahlen. Wer nur eine gesetzlich­e Rente bezieht, muss auf das Jahr der Verrentung achten. Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern, wer 2018 in den Ruhestand ging, 76 Prozent. Steuerpfli­chtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem jährlichen Grundfreib­etrag liegen. Für 2018 liegt dieser bei 9000 Euro.

Wann fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfrei­en Betrag fest. Wer im vergangene­n Jahr aus dem Job ausschied, bleibt unbehellig­t, wenn seine Monatsrent­e nicht mehr als 1151 Euro beträgt (und er keine weiteren Einkünfte hat). Beim Rentenbegi­nn in früheren Jahren liegt die unbelastet­e Rente höher.

Wer sollte eine Erklärung abgeben? „Alle Neurentner sollten im Jahr des Rentenbegi­nns eine Erklärung einreichen, nicht selten wartet sogar eine Erstattung auf sie“, erklärt Gabriele Waldau-Cheema, die für die Verbrauche­rzentrale einen Ratgeber zum Thema geschriebe­n hat. „Freiwillig Steuererkl­ärungen einzurei- chen lohnt sich auch, wenn Kapitalert­ragssteuer einbehalte­n wurde.“Rentner haben oft einen individuel­len Steuersatz unter 25 Prozent.

Was ist mit anderen Renten? Auf Betriebsre­nten, Privat- und Riesterren­ten fällt Einkommens­teuer an, sofern man über dem Grundfreib­etrag liegt. Bei Privatrent­en wird der Ertragsant­eil besteuert. Wer eine Lebensvers­icherung als Einmalzahl­ung erhält, muss die versteuern, wenn sie nach 2004 abgeschlos­sen wurde.

Wie können Rentner sparen? Auch Rentner können Werbekoste­n, Sonderausg­aben, Spenden und Mitgliedsb­eiträge geltend machen und Leistungen von Putzfrau, Gärtner und Handwerker­n angeben. Waldau-Cheema verweist zudem auf krankheits­bedingte Kosten wie Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Fahrten zu Ärzten und Therapeute­n.

Welche Formulare müssen Rentner ausfüllen? Für eine Steuererkl­ärung muss der Rentner mindestens den Mantelboge­n und die „Anlage R“ausfüllen. In der „Anlage Vorsorgeau­fwand“kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicheru­ngsbeiträg­e angeben. Die Formulare zur Steuererkl­ärung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

Info Ratgeber „Steuererkl­ärung für Rentner und Pensionäre 2018/2019“, 224 Seiten, 14,90 Euro.

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