Anwohner ärgern sich über Umbaupläne
Für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs in Rahm beansprucht die Bahn ein Anlieger-Grundstück mit Garagen. Aktuell laufen Probebohrungen für das Bodengutachten.
RAHM Es tut sich etwas in Sachen RRX. Vor dem Zugang zum S-Bahnhof in Rahm fanden in den letzten Tagen Baugrunduntersuchungen statt. Im Auftrag der Deutschen Bahn hat ein Unternehmen aus Hannover Bohrungen auf der östlichen Seite der Bahntrasse durchgeführt. „Es werden Bodenproben für das Bodengutachten entnommen“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. „Im Zuge des RRX wird der Haltepunkt Rahm nach Westen verlegt und es wird einen barrierefreien Zugang geben. Für diesen Bebauungsplan brauchen wir das Bodengutachten.“
Was für die meisten Rahmer eine Erleichterung bedeutet, findet eine Eigentümergemeinschaft allerdings gar nicht so toll. Stand der Planungen ist es nämlich, dass die neue Rampenanlage sowie der Neubau der vier Meter hohen Schallschutzwand auf deren 166 Quadratmeter großen Grundstück neben den Gleisen errichtet werden soll. Und dort stehen seit über zehn Jahren sechs Garagen.
„Wir haben Ende letzten Jahres davon erfahren, dass unsere Garagen weg sollen“, ärgert sich ein Anwohner. „Und angeblich gibt es keinen alternativen Standort für die Rampe. Aber netterweise würden wir nach Ende der Bauphase einen Teil unseres Grundstückes zurück bekommen. Nur passen dann die Fertiggaragen nicht mehr auf das Restgrundstück. Was sollen wir dann mit dem Grundstück anfangen? Platz für Garagen ist dort dann nicht mehr.“
„Grundsätzlich erfolgt die Planung unter der Maßgabe, den Streckenausbau so weit wie möglich auf bahneigenen Flächen zu realisieren“, heißt es bei DB Netze. Für den Bau der Rampe sei jedoch der Rückbau der vorhandenen Garagen notwendig, da für die barrierefreie Erschließung gewisse Vorgaben, was die Steigung und Längenentwicklung angeht, eingehalten werden müssen. Zudem soll die Eigentümergemeinschaft 83 Quadratmeter der betroffenen Fläche dauerhaft an die Bahn abgeben. Und zwar ausgehend von der Grundstücksgrenze über die komplette Breite und einer Tiefe von 3,80 Meter. Die restliche vorübergehend in Anspruch genommene Fläche würde nach Abschluss der Bauarbeiten in der ursprünglichen Form den Grundstückseigentümern zurückgegeben.
„Wir haben jetzt erst einmal einen Rechtsbeistand eingeschaltet“, sagt eine von den drohenden Veränderungen betroffene Eigentümerin. „Denn bisher haben wir noch nichts über eine Entschädigung erfahren.“In dem Schreiben von DB Netze heißt es nur, dass der Anspruch auf Entschädigung für die Benutzung des Grundstückes im Rahmen der Bauphase sowie für den Erwerb in einem separaten Verfahren außerhalb des Planfeststellungsverfahrens festgelegt wird. „Wir wür- den aber vorher gerne wissen, ob es nicht doch eine andere Möglichkeit für den Bau der Rampe oder einen alternativen Standort für unsere Garagen gibt“, heißt es seitens der Eigentümergemeinschaft. „Bisher ist aber noch keiner auf uns zugekommen.“
Nach Offenlage der Planfeststellungsunterlagen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres erfolgen soll, haben die Betroffenen sechs Wochen Zeit, Einwände zu erheben.