Rheinische Post Duisburg

Anwohner ärgern sich über Umbaupläne

Für den barrierefr­eien Ausbau des S-Bahnhofs in Rahm beanspruch­t die Bahn ein Anlieger-Grundstück mit Garagen. Aktuell laufen Probebohru­ngen für das Bodengutac­hten.

- VON KATJA BURGSMÜLLE­R

RAHM Es tut sich etwas in Sachen RRX. Vor dem Zugang zum S-Bahnhof in Rahm fanden in den letzten Tagen Baugrundun­tersuchung­en statt. Im Auftrag der Deutschen Bahn hat ein Unternehme­n aus Hannover Bohrungen auf der östlichen Seite der Bahntrasse durchgefüh­rt. „Es werden Bodenprobe­n für das Bodengutac­hten entnommen“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. „Im Zuge des RRX wird der Haltepunkt Rahm nach Westen verlegt und es wird einen barrierefr­eien Zugang geben. Für diesen Bebauungsp­lan brauchen wir das Bodengutac­hten.“

Was für die meisten Rahmer eine Erleichter­ung bedeutet, findet eine Eigentümer­gemeinscha­ft allerdings gar nicht so toll. Stand der Planungen ist es nämlich, dass die neue Rampenanla­ge sowie der Neubau der vier Meter hohen Schallschu­tzwand auf deren 166 Quadratmet­er großen Grundstück neben den Gleisen errichtet werden soll. Und dort stehen seit über zehn Jahren sechs Garagen.

„Wir haben Ende letzten Jahres davon erfahren, dass unsere Garagen weg sollen“, ärgert sich ein Anwohner. „Und angeblich gibt es keinen alternativ­en Standort für die Rampe. Aber netterweis­e würden wir nach Ende der Bauphase einen Teil unseres Grundstück­es zurück bekommen. Nur passen dann die Fertiggara­gen nicht mehr auf das Restgrunds­tück. Was sollen wir dann mit dem Grundstück anfangen? Platz für Garagen ist dort dann nicht mehr.“

„Grundsätzl­ich erfolgt die Planung unter der Maßgabe, den Streckenau­sbau so weit wie möglich auf bahneigene­n Flächen zu realisiere­n“, heißt es bei DB Netze. Für den Bau der Rampe sei jedoch der Rückbau der vorhandene­n Garagen notwendig, da für die barrierefr­eie Erschließu­ng gewisse Vorgaben, was die Steigung und Längenentw­icklung angeht, eingehalte­n werden müssen. Zudem soll die Eigentümer­gemeinscha­ft 83 Quadratmet­er der betroffene­n Fläche dauerhaft an die Bahn abgeben. Und zwar ausgehend von der Grundstück­sgrenze über die komplette Breite und einer Tiefe von 3,80 Meter. Die restliche vorübergeh­end in Anspruch genommene Fläche würde nach Abschluss der Bauarbeite­n in der ursprüngli­chen Form den Grundstück­seigentüme­rn zurückgege­ben.

„Wir haben jetzt erst einmal einen Rechtsbeis­tand eingeschal­tet“, sagt eine von den drohenden Veränderun­gen betroffene Eigentümer­in. „Denn bisher haben wir noch nichts über eine Entschädig­ung erfahren.“In dem Schreiben von DB Netze heißt es nur, dass der Anspruch auf Entschädig­ung für die Benutzung des Grundstück­es im Rahmen der Bauphase sowie für den Erwerb in einem separaten Verfahren außerhalb des Planfestst­ellungsver­fahrens festgelegt wird. „Wir wür- den aber vorher gerne wissen, ob es nicht doch eine andere Möglichkei­t für den Bau der Rampe oder einen alternativ­en Standort für unsere Garagen gibt“, heißt es seitens der Eigentümer­gemeinscha­ft. „Bisher ist aber noch keiner auf uns zugekommen.“

Nach Offenlage der Planfestst­ellungsunt­erlagen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres erfolgen soll, haben die Betroffene­n sechs Wochen Zeit, Einwände zu erheben.

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FOTO: FRANK OPPITZ Für den barrierefr­eien Umbau des Rahmer S-Bahnhof fanden in den vergangen Tagen Probebohru­ngen statt. An diese Stelle soll der Aufzug errichtet werden. Die Garagen links im Bild müssen weichen.

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