Ruhrbistum saniert seine beiden Duisburger Gymnasien
Bei der energetischen Sanierung des St.-Hildegardis- und des Abtei-Gymnasiums hilft die Stadt Duisburg dem Bistum Essen mit finanziellen Mitteln.
(RP) Geldsegen für das St.-Hildegardis-Gymnasium in der Innenstadt und das Abtei-Gymnasium in Hamborn: Dank der Unterstützung der Stadt Duisburg kann das Ruhrbistum in den kommenden zwei Jahren zusätzlich rund 1,4 Millionen Euro aus Bundes- und Kommunalmitteln in seine beiden Duisburger Gymnasien investieren. Die Sum- me fließt vor allem in die energetische Sanierung der Gebäude und teilt sich etwa je zur Hälfte auf das St.-Hildegardis-Gymnasium und das Abtei-Gymnasium auf. Konkret werden am St.-Hildegardis-Gymnasium die Lüftung, die Heizung und die Turnhallenfassade saniert. Außerdem werden die naturwissenschaftlichen Räume der Schule er- neuert. Beim Abtei-Gymnasium stehen ebenfalls Arbeiten an der Heizung an, zudem gibt es neue Fenster und eine Dachdämmung. Außerdem wird der Schulhof umgestaltet, um mehr Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder zu schaffen.
Der Generalvikar des Bistums Essen, Klaus Pfeffer, freut sich über die zusätzlichen Gestaltungsmöglich- keiten:„Wir danken der Stadt, dass sie uns als Schulträger unserer katholischen Gymnasien bei der Weiterleitung der Bundesmittel berücksichtigt hat.“Durch die energetische Sanierung der Gebäude könne das Bistum einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Gesamt-Investitionssumme von 1,7 Millionen Euro enthält Zuschüsse des Bundes in Höhe von etwa 1,25 Millionen Euro und der Stadt Duisburg über circa 140.000 Euro. Rund 310.000 Euro Eigenbeteiligung trägt das Bistum.
Möglich wurde die Bezuschussung, weil der Bund die Länder zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei der Stärkung der Investitionsfähigkeit finanzschwacher Städte unterstützt. Insgesamt hat Duis- burg über das sogenannte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW gut 56,5 Millionen Euro erhalten. Auf diese Weise unterstützt die Stadt das Bistum bei den Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten an den beiden Bischöflichen Schulen jeweils mit der rechnerischen Maximalhöhe der förderungsfähigen Gesamtkosten.