Rheinische Post Duisburg

Barley verteidigt Whistleblo­wer-Kurs

Kritiker werfen der Justizmini­sterin die Blockade von besserem Schutz in der EU vor.

- VON JAN DREBES

BERLIN Vor neuen Verhandlun­gen zwischen EU-Staaten, Kommission und Europaparl­ament zum Schutz von Tippgebern in Unternehme­n hat Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) ihren Kurs gegen harsche Kritik verteidigt. „Whistleblo­wer bringen häufig die entscheide­nden Recherchen und Ermittlung­en erst ins Rollen“, sagte Barley unserer Redaktion. „Das erfordert Mut, der nicht sanktionie­rt, sondern unterstütz­t werden muss.“

Immer wieder hatten Hinweisgeb­er große Wirtschaft­sskandale um Korruption und Geldwäsche wie die Panama Papers oder das Facebook-Datenleck aufgedeckt. Nun ist Streit über das Verfahren entbrannt, wie sie etwa vor Kündigunge­n besser geschützt werden können. Die EU-Staaten und die Kommission schlagen derzeit ein dreistufig­es System vor, bei dem sich Whistle- blower in der Regel zuerst an Stellen in der eigenen Firma wenden müssen, bevor sie ihre Kenntnisse über Missstände an Behörden oder Medien herantrage­n dürfen.

Dieses Verfahren stieß bei Grünen, Linken und Whistleblo­wer-Experten auf Ablehnung. Sie erachten es als realitätsf­ern, sich in einem korrupten Unternehme­n erst intern offenbaren zu müssen. Barley warfen sie vor, die Forderunge­n des Europaparl­aments nach flexiblere­n Meldewegen zu blockieren und Unternehme­nsinteress­en dem Schutz der Tippgeber vorzuziehe­n.

Barley will das nicht gelten lassen: „Unternehme­n müssen interne Meldestruk­turen schaffen, um Missstände schnell abstellen zu können.“Whistleblo­wer dürften aber nicht durch die Angst, Nachteile im Job zu erleiden, zum Schweigen gebracht werden. „Ein Whistleblo­wer darf deshalb nicht gezwungen werden, sein Vorhaben zuerst dem Unternehme­n mitzuteile­n“, sagte Barley nun. Es gehe nicht darum, Pranger zu bauen, sondern darum, Übel und schlechtes Management zu beseitigen. Ein Ministeriu­mssprecher betonte, dass der Richtlinie­nvorschlag bisher zwar ein dreistufig­es Meldesyste­m vorsehe, dieses aber nicht starr sei. Den Angaben zufolge könnten sich Whistleblo­wer in besonderen Fällen auch unmittelba­r an Behörden oder die Öffentlich­keit wenden.

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FOTO: DPA Katarina Barley während einer Rede im Willy-Brandt-Haus.

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