Rheinische Post Duisburg

Tarifkonfl­ikt an kommunalen Kliniken spitzt sich zu

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DÜSSELDORF (maxi) Die dritte Verhandlun­gsrunde für die 55.000 Ärzte an den 500 kommunalen Kliniken hat keine Einigung gebracht. Stattdesse­n mehren sich die Zeichen für einen Gesprächsa­bbruch und damit für einen Ärzte-Streik.

Die Gewerkscha­ft Marburger Bund warf der Vereinigun­g der kommunalen Arbeitgebe­rverbände vor, den Gesprächsa­bbruch zu provoziere­n. „Besonders empörend ist es, dass die Arbeitgebe­r das Recht der Mitglieder des Marburger Bundes auf eigenständ­ige Tarifverha­ndlungen bestreiten und die dauerhafte Existenz des Ärztetarif­vertrages in Frage stellen“, sagte Verhandlun­gsführer Rolf Lübke.

Hintergrun­d ist ein Streit um das Tarifeinhe­itsgesetz. Mit diesem hatte die große Koalition versucht, kleine, schlagkräf­tige Spartengew­erkschafte­n wie den Marburger Bund oder die Gewerkscha­ft Deutscher Lokomotivf­ührer in die Schranken zu weisen. Fortan sollte in einem Betrieb nur noch der Tarifvertr­ag zur Anwendung kommen, der von der mitglieder­stärksten Gewerkscha­ft ausgehande­lt wurde. Im Falle der Kliniken wäre das nicht der Marburger Bund, sondern Verdi. Allerdings verdonnert­e das Bundesverf­assungsger­icht den Gesetzgebe­r zu Nachbesser­ungen. Seitdem ist es möglich, dass sich Gewerkscha­ften wie beispielsw­eise GDL und EVG mit der Bahn über Zuständigk­eiten für ein- zelne Berufsgrup­pen verständig­en und so die Anwendung des Gesetzes umgehen.

Nach Angaben des Marburger Bundes gebe es solche Absprachen beispielsw­eise bei Sana, Asklepios und den Rhön-Kliniken. Die VKA habe dagegen lediglich „blumige Bekenntnis­se“angeboten, die sich zudem nur auf die Klinikärzt­e beschränke. Der Marburger Bund vertrete aber auch Ärzte in den Verwaltung­en. Die Gewerkscha­ft befürchtet, dass die Regelung nicht rechtssich­er sei. Die VKA kritisiert­e, der Marburger Bund verbeiße sich an Detailrege­lungen. Er bot eine Entgelterh­öhung von 5,4 Prozent in zwei Schritten an, wovon der erste im Juli erfolge. Auch das kritisiert­e die Gewerkscha­ft. Aufs Jahr gerechnet liege die Erhöhung damit für 2019 bei 1,4 Prozent und für 2020 bei 0,83 Prozent. Auch bei der Beschränku­ng der Bereitscha­ftsdienste auf zwei im Monat liege man noch weit auseinande­r.

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