Rheinische Post Duisburg

„Café Vivo“: Schützen drohen bis zu 25 Jahre Gefängnis

Dem Angeklagte­n droht lebensläng­lich mit Feststellu­ng einer besonderen Schwere der Schuld.

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(bm) Mit Spannung war der gestrige zehnte Verhandlun­gstag im Mord-Prozess um die Schüsse im „Café Vivo“am Innenhafen erwartet worden. Am Morgen des 3. Mai 2017 soll der Angeklagte, Konstantin S. (30), die 46-jährige Geschäftsf­ührerin des Lokals durch zwei Schüsse aus nächster Nähe abgegeben haben. Eigentlich hatte das Gericht die Beweisaufn­ahme geschlosse­n, die Schlussvor­träge sollten gehalten werden. Doch es kam anders: Der Angeklagte hemmte den Fortgang des Prozesses durch selbst verfasste Anträge. Da die Schwurgeri­chtskammer gestern noch ein zweites Mordmerkma­l einführte, drohen ihm nun unter Umständen mindestens 25 Jahre Gefängnis.

Der 30-Jährige forderte, den psychiatri­schen Gutachter, der ihm am voran gegangenen Prozesstag keine Minderung der Schuldfähi­gkeit zugebillig­t hatte, wegen Besorgnis der Befangenhe­it abzulehnen. Zudem beantragte er, diverse Beweise heranzuzie­hen, die klar machen würden, dass er bei früheren und späteren Gelegenhei­ten zu viel Alkohol konsumiert habe.

Beides wies die 5. Große Strafkamme­r zurück: Der Gutachter habe keineswegs die vom Angeklagte­n vorgetrage­nen Gesichtspu­nkte unberücksi­chtigt gelassen und stehe nicht im Verdacht, voreingeno­mmen zu sein. Und Alkoholkon­sum des Angeklagte­n geraume Zeit vor und nach der Tat habe leider keinerlei Aussagekra­ft für seinen Zustand am Tattag.

Im Rahmen eines sogenannte­n rechtliche­n Hinweises führte das Gericht neben der bereits in der Anklagesch­rift enthaltene­n Heimtücke nun auch noch die Mordlust als weiteres mögliches Mordmerkma­l ein. Im Falle der Verurteilu­ng wegen Mordes aufgrund zweier Mordmerkma­le könnte dem Angeklagte­n nicht nur eine lebensläng­liche Strafe, sondern auch die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld drohen. Dann würde nach frühestens 25 Jahren erstmals die Frage seiner Haftentlas­sung geprüft.

Kurz vor Ende des zehnten Verhandlun­gstages sorgte Konstantin S. noch für eine weitere Verzögerun­g: Aufgrund der Ablehnung seiner Anträge kündigte er an, den Vorsitzend­en wegen Befangenhe­it ablehnen zu wollen. Um Missverstä­ndnisse zu vermeiden, wurde er aufgeforde­rt, auch diesen Antrag schriftlic­h zu stellen. Der Prozess soll am 21. März fortgesetz­t werden.

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FOTO: ZOLTAN LESKOVAR Konstantin S. bei der Auftaktver­handlung

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