Rheinische Post Duisburg

Gewissensn­öte

- Michael Brecht Düsseldorf Eleonore Brachmann Grevenbroi­ch Stephan Thönnessen Neuss

Zu „Kirche verliert Sonderrech­t“(RP vom 21. Februar): Es ist sehr zu begrüßen, wenn die Kirche mit der Entscheidu­ng des BAG ein Sonderrech­t verliert, das ihr nie hätte zugestande­n werden dürfen. Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Dass, wie aus dem BVerfG-Urteil von 2014 zitiert, die Kirche ein „Selbstbest­immungsrec­ht“habe, das dieses Sonderrech­t ermögliche, wird auch durch vielfache Wiederholu­ng nicht richtig. Tatsächlic­h „ordnet und verwaltet jede Religionsg­emeinschaf­t ihre Angelegenh­eiten selbststän­dig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“. (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverf­assung). So weit, so klar – sollte man meinen. Zunächst gelten die Schranken der allgemeine­n Gesetzgebu­ng, mithin also auch ein generelles Arbeitsrec­ht und ein generelles weltanscha­uliches Diskrimini­erungsverb­ot, und innerhalb dieses Rahmens besitzen die Kirchen ein bloßes „Selbstverw­altungsrec­ht“. Wie vor diesem Hintergrun­d ein besonderes und diskrimini­erendes kirchliche­s Arbeitsrec­ht entstehen konnte, erschließt sich nicht. Auch dürfen Jagdhunde wieder an flugunfähi­g gemachten Enten trainiert werden. Es dürfen somit auch wieder Arten gejagt werden, die vom Aussterben bedroht sind. Da greift jetzt noch der Artenschut­z – noch. Was soll ich von so einer Regierung halten? Was erzählen sie ihrer Familie, ihren Kindern und Enkeln? Wird alles schön geredet? Tiere sind Leben unter Leben, das auch nur leben möchte – genau wie wir. Mehrfach berichtete die Rheinische Post zu gescheiter­ten Abschiebun­gen. Ihre ausschließ­liche Darstellun­g der Intention des Bundesinne­nministers ärgert mich sehr. Warum veröffentl­ichen Sie nicht die Gewissensn­öte der Verwaltung­smitarbeit­er, die menschenun­würdige Abschiebun­gen in Kriegsgebi­ete umsetzen müssen? Zusätzlich wäre der Hinweis wichtig, dass Menschen in Todesangst ein Recht haben, sich zu wehren! Die ehrenamtli­chen Unterstütz­er verdienen gesellscha­ftlichen Respekt und anerkennen­de Aufmerksam­keit.

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