Gewissensnöte
Zu „Kirche verliert Sonderrecht“(RP vom 21. Februar): Es ist sehr zu begrüßen, wenn die Kirche mit der Entscheidung des BAG ein Sonderrecht verliert, das ihr nie hätte zugestanden werden dürfen. Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Dass, wie aus dem BVerfG-Urteil von 2014 zitiert, die Kirche ein „Selbstbestimmungsrecht“habe, das dieses Sonderrecht ermögliche, wird auch durch vielfache Wiederholung nicht richtig. Tatsächlich „ordnet und verwaltet jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“. (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung). So weit, so klar – sollte man meinen. Zunächst gelten die Schranken der allgemeinen Gesetzgebung, mithin also auch ein generelles Arbeitsrecht und ein generelles weltanschauliches Diskriminierungsverbot, und innerhalb dieses Rahmens besitzen die Kirchen ein bloßes „Selbstverwaltungsrecht“. Wie vor diesem Hintergrund ein besonderes und diskriminierendes kirchliches Arbeitsrecht entstehen konnte, erschließt sich nicht. Auch dürfen Jagdhunde wieder an flugunfähig gemachten Enten trainiert werden. Es dürfen somit auch wieder Arten gejagt werden, die vom Aussterben bedroht sind. Da greift jetzt noch der Artenschutz – noch. Was soll ich von so einer Regierung halten? Was erzählen sie ihrer Familie, ihren Kindern und Enkeln? Wird alles schön geredet? Tiere sind Leben unter Leben, das auch nur leben möchte – genau wie wir. Mehrfach berichtete die Rheinische Post zu gescheiterten Abschiebungen. Ihre ausschließliche Darstellung der Intention des Bundesinnenministers ärgert mich sehr. Warum veröffentlichen Sie nicht die Gewissensnöte der Verwaltungsmitarbeiter, die menschenunwürdige Abschiebungen in Kriegsgebiete umsetzen müssen? Zusätzlich wäre der Hinweis wichtig, dass Menschen in Todesangst ein Recht haben, sich zu wehren! Die ehrenamtlichen Unterstützer verdienen gesellschaftlichen Respekt und anerkennende Aufmerksamkeit.