Rheinische Post Duisburg

Rentner vergreift sich an behinderte­r Tochter

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(bm) Die sexuelle Nötigung, für die ein 79-jähriger Meideriche­r am Mittwoch vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz stand, klang nach einem besonders verwerflic­hen Verbrechen: Am Osterwoche­nende 2017 soll er sich an seiner 36-jährigen geistig behinderte­n Tochter vergriffen haben. Doch wie der Prozess ergab, ist auch der Rentner nicht mehr in vollem Umfang Herr seiner Sinne. Die Tat ereignete sich, als die Tochter, zu der ihr Vater nach langen Jahren wieder Kontakt aufgenomme­n hatte, sich zu Besuch in der Wohnung des Mannes befand. Zwischen Weihnachte­n 2016 und Ostern 2017 hatte sie das öfter getan, ohne das etwas geschehen war. Doch als sie am Osterwoche­nende in der Küche stand, um Kaffee für das Frühstück zu kochen, soll sie der 79-Jährige von hinten umfasst und ihr an die Brüste gefasst haben.

Der Rentner soll die Frau geküsst und ihr in die Hose gegriffen haben. Erst als sie „Papa, lass das!“rief, ließ er von ihr ab. „Mir ist sofort klar geworden, dass ich einen schlimmen Fehler begangen hatte“, so der weitgehend geständige Angeklagte. „Aber als ich das machte, hatte ich irgendwie abgeschalt­et“, versuchte sich der Mann, der seit der Scheidung von der Mutter der Geschädigt­en 1994 allein lebt, zu erinnern.

Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger hatte keine Mühe, dem Angeklagte­n diese Darstellun­g abzunehmen. Der Rentner leidet unter altersbedi­ngten hirnorgani­schen Veränderun­gen. Das, so der Mediziner, beeinträch­tige die geistige Leistungsf­ähigkeit des Angeklagte­n und könne auch zu schweren Persönlich­keitsverän­derungen führen. Zur Tatzeit sei der Mann möglicherw­eise nicht voll schuldfähi­g gewesen.

Das Schöffenge­richt ging aufgrund der Gesamtumst­ände nicht vom Regelfall der sexuellen Nötigung aus. Für den Angeklagte­n sprachen außerdem sein Geständnis und der Umstand, dass er nie zuvor straffälli­g geworden war. Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der 79-Jährige 500 Euro Geldbuße zahlen.

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