Rentner vergreift sich an behinderter Tochter
(bm) Die sexuelle Nötigung, für die ein 79-jähriger Meidericher am Mittwoch vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand, klang nach einem besonders verwerflichen Verbrechen: Am Osterwochenende 2017 soll er sich an seiner 36-jährigen geistig behinderten Tochter vergriffen haben. Doch wie der Prozess ergab, ist auch der Rentner nicht mehr in vollem Umfang Herr seiner Sinne. Die Tat ereignete sich, als die Tochter, zu der ihr Vater nach langen Jahren wieder Kontakt aufgenommen hatte, sich zu Besuch in der Wohnung des Mannes befand. Zwischen Weihnachten 2016 und Ostern 2017 hatte sie das öfter getan, ohne das etwas geschehen war. Doch als sie am Osterwochenende in der Küche stand, um Kaffee für das Frühstück zu kochen, soll sie der 79-Jährige von hinten umfasst und ihr an die Brüste gefasst haben.
Der Rentner soll die Frau geküsst und ihr in die Hose gegriffen haben. Erst als sie „Papa, lass das!“rief, ließ er von ihr ab. „Mir ist sofort klar geworden, dass ich einen schlimmen Fehler begangen hatte“, so der weitgehend geständige Angeklagte. „Aber als ich das machte, hatte ich irgendwie abgeschaltet“, versuchte sich der Mann, der seit der Scheidung von der Mutter der Geschädigten 1994 allein lebt, zu erinnern.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte keine Mühe, dem Angeklagten diese Darstellung abzunehmen. Der Rentner leidet unter altersbedingten hirnorganischen Veränderungen. Das, so der Mediziner, beeinträchtige die geistige Leistungsfähigkeit des Angeklagten und könne auch zu schweren Persönlichkeitsveränderungen führen. Zur Tatzeit sei der Mann möglicherweise nicht voll schuldfähig gewesen.
Das Schöffengericht ging aufgrund der Gesamtumstände nicht vom Regelfall der sexuellen Nötigung aus. Für den Angeklagten sprachen außerdem sein Geständnis und der Umstand, dass er nie zuvor straffällig geworden war. Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der 79-Jährige 500 Euro Geldbuße zahlen.