Rheinische Post Duisburg

Bewährungs­strafe nach Zoff um offenes Fenster

Bei dem Streit von zwei Nachbarn fielen sogar Schüsse.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein jahrelange­s Hickhack zwischen Nachbarn in Ludenberg wegen eines Fensters im gemeinsame­n Flur hatte zuletzt zum offenen Schlagabta­usch und zu einer Schießerei geführt.

Ein 64-Jähriger verlangte, dass jenes Fenster geschlosse­n bliebe, weil seine Mutter die Zugluft nicht vertrage. Das aber sah sein 81-jähriger Nachbar anders. Der Zoff eskalierte: Beide Männer bluteten, als die Polizei dazukam. Am Mittwoch hat das Landgerich­t ein früheres Urteil gegen den 64-Jährigen bestätigt und ihn zu sieben Monaten Bewährungs­strafe verurteilt. Seine Berufung gegen den Schuldspru­ch des Amtsgerich­ts blieb erfolglos. Dabei hatte er sich gegen alle Anwürfe gewehrt. Er habe das Flurfenste­r mal wieder schließen wollen, als di- rekt daneben die Wohnungstü­r des 81-Jährigen aufgegange­n und er mit einem Eimer eiskaltem Wasser übergossen worden sei. Mit einem Klapptisch, einem Blumentopf und einem Flachbild-TV aus der Wohnung des Rivalen habe er sich gegen dessen Attacken bloß wehren wollen.

Zumal der Nachbar mit einer Schrecksch­usspistole dann fünf Mal auf den 64-Jährigen abdrückte. Im Gerangel kam der dann aber in Besitz der Waffe – und schoss zurück. Nur gab der Nachbar an, der andere habe ihn „wie ein wildes Tier“sofort angegriffe­n, als er gerade seine Wohnung verlassen wollte. Die Richter am Landgerich­t vertrauten jetzt, ebenso wie das Amtsgerich­t, der Schilderun­g des Älteren – und verurteilt­en den 64-Jährigen als Angreifer wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

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