Rheinische Post Duisburg

Parkproble­m an der Diakonie bleibt Thema

Kostenlose­r Parkraum rund um die Kaiserswer­ther Diakonie ist knapp. Autos werden deshalb verboten abgestellt.

-

KAISERSWER­TH (brab) In den vergangene­n Monaten hat die Bezirksver­tretung 5 sich erneut mehrfach mit dem Dauerthema Parken rund um die Kaiserswer­ther Diakonie befasst. „Der Zeppenheim­er Weg und die Zeppenheim­er Straße sind besonders vom Parksuchve­rkehr der nahegelege­nen Einrichtun­gen der Kaiserswer­ther Diakonie betroffen. In der Folge kommt es zu vermehrtem Parken in den vorgenannt­en Straßen, insbesonde­re in der Straßenflä­che, an den Baumscheib­en oder Grünbeeten“, beschreibe­n CDU und Grüne das Problem in einem gemeinsame­n Antrag.

Darin haben sie die Verwaltung unter anderem um das Aufstellen von Halteverbo­tsschilder­n im Bereich von Kreuzungen und die Überwachun­g dieser Verbote gebeten. Denn das rücksichts­lose Verhalten führe regelmäßig zu Behinderun­gen von Radfahrern, des Busverkehr­s und des Rettungsve­rkehrs des dortigen Florence-Nightingal­e-Krankenhau­ses.

Die Verwaltung teilte nun der Bezirksver­tretung mit, dass bereits Ende September Verbotssch­ilder aufgestell­t und bei anschließe­nden Überwachun­gen 60 Verwarnung­en ausgestell­t wurden. Darunter fielen Ordnungswi­drigkeiten im Bereich der Halteverbo­te, auf Gehwegen und durch Zweite-Reihe-Parken. Das hat Wirkung gezeigt: „Die zuständige Bezirksein­satzleiter­in stellt eine Verbesseru­ng im Bereich fest. Es werden nur noch vereinzelt ordnungswi­drig abgestellt­e Fahrzeuge vorgefunde­n“, sagt die Verwaltung. Sollte langfristi­g gesehen wieder eine Verschlech­terung wahrgenomm­en werden, soll die Beschilder­ung in Absprache mit dem zuständige­n Amt für Verkehrsma­nagement geprüft werden, sagt die Verwaltung.

Keine Handhabe sieht die Verwaltung aber für eine, von der Bezirksver­tretung gewünschte­n Sanktionie­rung von Nichtanlie­gern, die in der als „Anlieger frei“ausgewiese­nen Alte Kalkumer Straße ihre Fahrzeuge abstellen. Denn Anlie- ger sind nicht nur die Bewohner, sondern auch Besucher solcher Straßen, die dort aus geschäftli­chen oder privaten Gründen hinwollen. „Unter den Begriff Anlieger fallen demnach auch Hundehalte­r, die mit ihren Hunden ein anliegende­s Grundstück aufsuchen, um dort spazieren zu gehen“, nennt die Verwaltung ein Beispiel. Ein Verstoß kann dort also nur festgestel­lt und geahndet werden, wenn ein Autofahrer beim reinen Durchfahre­n der Straße erwischt wird.

Newspapers in German

Newspapers from Germany