Rheinische Post Duisburg

Familie erhält NS-Raubkunst nach fast 80 Jahren zurück

- VON MARKUS WERNING

XANTEN Der Dombauvere­in in Xanten hat ein Ölgemälde an die Erben der jüdischen Eheleute Gottlieb und Mathilde Kraus zurückgege­ben, das die Nazis 1941 beschlagna­hmt hatten. „Meine Familie wartet seit achtzig Jahren auf diesen Moment“, sagte der Urenkel John Graykowski am Donnerstag in Xanten. Der Dombauvere­in wolle „einen kleinen Beitrag“leisten, um „das durch die Nazi-Schergen angerichte­te Unrecht nach über 80 Jahren wiedergutz­umachen“, sagte Vorsitzend­er Hans-Wilhelm Barking.

Die Eheleute Kraus waren 1938 vor den Nazis aus Wien geflohen, mussten aber ihr Vermögen zurücklass­en, es wurde von der Gestapo beschlagna­hmt. Dazu gehörte das Bild „Holländisc­hes Platzbild“. Es soll den St. Viktor Dom in Xanten zeigen und wird dem holländisc­hen Maler Jan van der Heyden (16371712) zugeschrie­ben. Das Gemälde ging später an Hitlers Leibfotogr­afen Heinrich Hoffmann, den Vater von Henriette Hoffmann. Nach dem Zweiten Weltkrieg überließen die Alliierten das Bild dem Freistaat Bayern zur weiteren Klärung. 1962 wurde es an Henriette Hoffmann, die geschieden­e Ehefrau des einstigen NS-Reichsjuge­ndführers Baldur von Schirach, verkauft. Ein Jahr später erwarb es der Xantener Dombauvere­in für 16.100 DM vom Auktionsha­us Lampertz in Köln – „ohne Kenntnis davon, dass das Gemälde ursprüngli­ch der Familie Kraus gehörte“, wie der Dombauvere­in betont. Heute wird der Wert des Bildes auf 5000 Euro geschätzt.

2011 forderten Erbenvertr­eter erstmals die Rückgabe. Die „Commission for Looted Art in Europe“hatte den Verbleib des Gemäldes recherchie­rt. In den folgenden Jahren hätten rechtliche Fragen geklärt werden müssen, teilten beide Seiten mit. Es sei erst das siebte von einst mehr als 160 Gemälden, das die Familie zurückbeko­mme, sagte Graykowski. Er hoffe, dass sich andere, die Gemälde mit einer ähnlichen Herkunft besäßen, ein Beispiel am Dombauvere­in nähmen.

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FOTO: DOMBAUVERE­IN „Holländisc­hes Platzbild“von Jan van der Heyden.

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