Lebenslange Haft für den Todesschützen vom Café Vivo
(bm) Lebenslange Haft. Der 30-jährige Angeklagte nahm den Richterspruch am Ende des elftägigen Verfahrens vor dem Landgericht gestern Nachmittag ohne jede erkennbare Regung auf. Heimtückisch und aus Mordlust, so die Richter, habe er am Morgen des 3. Mai 2017 die 46-jährige Geschäftsführerin des „Café Vivo“am Innenhafen getötet. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Angeklagte unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, Zugang zu dem Lokal verschafft. Dort bereitete das Opfer kurz vor der Öffnung der Gaststätte das Tagesgeschäft vor.
Nur kurze Zeit später habe der 30-Jährige die Toilette verlassen und sofort mit einer Pistole, auf der sich ein Schalldämpfer befunden haben muss, geschossen. „Der Angeklagte ließ der zu diesem Zeitpunkt argund wehrlosen Frau keine Chance zur Gegenwehr oder zur Flucht“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der erste Schuss traf die 46-Jährige durch eine Halsfalte in die Schul- ter und trat im Rücken wieder aus. Als die Frau schützend die Hände über den Kopf hielt und in die Hocke ging, setzte der Angeklagte die Waffe auf und gab den zweiten, tödlichen Schuss ab. Er drang durch die Hände des Opfers in den Kopf ein und schlug bis weit in den Körper durch.
„Es gibt keinen Mord ohne Motiv“, so der Vorsitzende. Hier sei es Mordlust gewesen. „Der Angeklagte wollte einen Menschen sterben sehen.“Anlass zu dieser Feststellung gaben vor allem handschriftli- che Aufzeichnungen, in denen der 30-Jährige Szenarien zu schweren Straftaten entwickelt hatte. „Das war nicht, wie der Angeklagte glauben machen will, nur Fiktion“, betonte der Vorsitzende. In einigen Fällen standen reale Personen im Mittelpunkt und einige Vorbereitungen hatte der 30-Jährige offenbar bereits getroffen.
Dass die Wahl des Angeklagten, der die Örtlichkeiten am Innenhafen bereits tags zuvor gründlich ausgespäht hatte, schließlich auf das Opfer fiel, sei ein situationsbedingter Zufall gewesen. Schuldmindernde Faktoren vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte in der zielgerichteten Tat nichts zu erkennen vermocht, das darauf hingewiesen hätte. Allerdings hatte sich der 30-Jährige auch hartnäckig geweigert, sich untersuchen zu lassen. Der Angeklagte sei durch Gefühllosigkeit gekennzeichnet, so das Gericht. Er sei offenbar nur noch zu Selbstmitleid fähig und gebe für sein berufliches wie sein persönliches Scheitern, ja sogar für die Tat, stets anderen die Schuld. Die vom Staatsanwalt geforderte Schwere der Schuld vermochte die Kammer nicht festzustellen. Sie hätte den Angeklagten für mindestens 25 Jahre hinter Gitter gebracht. Die bloße Feststellung zweier Mordmerkmale reiche dafür aber nicht aus, so die Richter. Allerdings sei das Verbrechen so professionell geplant und durchgeführt worden, dass man auch nicht weit davon entfernt sei.