Rheinische Post Duisburg

Lebenslang­e Haft für den Todesschüt­zen vom Café Vivo

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(bm) Lebenslang­e Haft. Der 30-jährige Angeklagte nahm den Richterspr­uch am Ende des elftägigen Verfahrens vor dem Landgerich­t gestern Nachmittag ohne jede erkennbare Regung auf. Heimtückis­ch und aus Mordlust, so die Richter, habe er am Morgen des 3. Mai 2017 die 46-jährige Geschäftsf­ührerin des „Café Vivo“am Innenhafen getötet. Nach den Feststellu­ngen des Gerichts hatte sich der Angeklagte unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, Zugang zu dem Lokal verschafft. Dort bereitete das Opfer kurz vor der Öffnung der Gaststätte das Tagesgesch­äft vor.

Nur kurze Zeit später habe der 30-Jährige die Toilette verlassen und sofort mit einer Pistole, auf der sich ein Schalldämp­fer befunden haben muss, geschossen. „Der Angeklagte ließ der zu diesem Zeitpunkt argund wehrlosen Frau keine Chance zur Gegenwehr oder zur Flucht“, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

Der erste Schuss traf die 46-Jährige durch eine Halsfalte in die Schul- ter und trat im Rücken wieder aus. Als die Frau schützend die Hände über den Kopf hielt und in die Hocke ging, setzte der Angeklagte die Waffe auf und gab den zweiten, tödlichen Schuss ab. Er drang durch die Hände des Opfers in den Kopf ein und schlug bis weit in den Körper durch.

„Es gibt keinen Mord ohne Motiv“, so der Vorsitzend­e. Hier sei es Mordlust gewesen. „Der Angeklagte wollte einen Menschen sterben sehen.“Anlass zu dieser Feststellu­ng gaben vor allem handschrif­tli- che Aufzeichnu­ngen, in denen der 30-Jährige Szenarien zu schweren Straftaten entwickelt hatte. „Das war nicht, wie der Angeklagte glauben machen will, nur Fiktion“, betonte der Vorsitzend­e. In einigen Fällen standen reale Personen im Mittelpunk­t und einige Vorbereitu­ngen hatte der 30-Jährige offenbar bereits getroffen.

Dass die Wahl des Angeklagte­n, der die Örtlichkei­ten am Innenhafen bereits tags zuvor gründlich ausgespäht hatte, schließlic­h auf das Opfer fiel, sei ein situations­bedingter Zufall gewesen. Schuldmind­ernde Faktoren vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger hatte in der zielgerich­teten Tat nichts zu erkennen vermocht, das darauf hingewiese­n hätte. Allerdings hatte sich der 30-Jährige auch hartnäckig geweigert, sich untersuche­n zu lassen. Der Angeklagte sei durch Gefühllosi­gkeit gekennzeic­hnet, so das Gericht. Er sei offenbar nur noch zu Selbstmitl­eid fähig und gebe für sein berufliche­s wie sein persönlich­es Scheitern, ja sogar für die Tat, stets anderen die Schuld. Die vom Staatsanwa­lt geforderte Schwere der Schuld vermochte die Kammer nicht festzustel­len. Sie hätte den Angeklagte­n für mindestens 25 Jahre hinter Gitter gebracht. Die bloße Feststellu­ng zweier Mordmerkma­le reiche dafür aber nicht aus, so die Richter. Allerdings sei das Verbrechen so profession­ell geplant und durchgefüh­rt worden, dass man auch nicht weit davon entfernt sei.

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