Rheinische Post Duisburg

22. März 1962

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Ein volles Jahr: So lange sollte jeder junge Mann in Deutschlan­d seinem Land in der Bundeswehr dienen. So hatte es 1956 der Bundestag nach langen Diskussion­en beschlosse­n. Schon wenige Jahre später wurde das Gesetz zur Wehrpflich­t geändert. Am 22. März 1962 verabschie­dete der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Wehrpflich­tgesetzes. Darin wurde die Zeit, die junge Männer in der Bundeswehr dienen oder ersatzweis­e einen Zivildiens­t leisten mussten, auf 18 Monate angehoben. Wer in den Jahren zwischen 1962 und 1973 eingezogen wurde, diente daher länger in der Armee als alle anderen Wehrpflich­tigen in der Geschichte der Bundesrepu­blik. Nur eine Gruppe junger Männer musste ihrem Land noch länger dienen: Wer sich zwischen 1984 und 1991 für den Zivildiens­t entschied, verpflicht­ete sich für 20 Monate, während die Soldaten in diesen Jahren nur 15 Monate bei der Truppe blieben. Später wurden sowohl Wehr- als auch Zivildiens­t nach und nach verkürzt, bis beide zuletzt nur noch sechs Monate dauerten. Im März 2011 setzte der Bundestag die Wehrpflich­t mit einem neuen Gesetz vollständi­g aus. Dies war deshalb ohne Änderung des Grundgeset­zes möglich, da es sich bei der im Artikel 12 verankerte­n Vorschrift um eine „Kann“-Regel handelt. Diese kann jederzeit aufgehoben, aber auch wieder eingeführt werden, wenn der Bundestag dies beschließe­n sollte.

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