Rheinische Post Duisburg

Diese Regeln gelten bei der Gartenpfle­ge

Der Frühling ist in der Stadt angekommen. Viele Duisburger zieht es spätestens jetzt nach draußen, um den Garten oder Balkon neu zu gestalten. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.

- VON JAN LUHRENBERG

Der Frühling ist immer die Zeit, in der viele Garten- und Balkonbesi­tzer anfangen, ihr kleines Stück grüne Oase zu verschöner­n. Dabei fällt viel Abfall und Grünschnit­t an, die ordnungsge­mäß entsorgt werden müssen. Denn für die richtige Entsorgung von Altem aus dem eigenen Garten sind die Anwohner meist selbst zuständig.

Biotonne Ein Weg, Grünabfäll­e wie Strauchsch­nitt, Rasen, Unkraut, Blumen oder Pflanzenre­ste zu entsorgen, ist die hauseigene Biotonne. Zudem dürfen dort ebenfalls Obstund Gemüserest­e, Tee- und Kaffeesätz­e samt Filter und Essensrest­e hineingewo­rfen werden. Die Biotonne gibt es drei Größen zu je 80, 120 und 240 Litern und kann bei den Wirtschaft­sbetrieben bestellt werden. Das städtische Unternehme­n kümmert sich auch um die Abholung der Tonnen, die alle vierzehn Tage geleert werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkei­t, einen sogenannte­n Gartensais­onbehälter zu buchen. Dann steht einem Haushalt die Biotonne lediglich in den Monaten April bis Dezember zur Verfügung. Die Biotonne kostet je nach Größe zwischen 74 und 166 Euro im Jahr, einen Gartensais­onbehälter gibt es zwischen 55,50 und 124,50 Euro.

Recyclingh­öfe Grünabfäll­e dürfen auch bei den vier Recyclingh­öfen der Wirtschaft­sbetriebe kostenlos entsorgt werden. Die Höfe haben montags bis samstags jeweils von acht bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen die Grünabfäll­e bis zum Ende der Öffnungsze­iten bereits abgeladen sein. Zudem gilt: Es dürfen nur Abfälle entsorgt werden, die aus dem Duisburger Stadtgebie­t stammen.

Abhol-Service Ist die Biotonne schon voll oder sind die Grünabfäll­e zu sperrig, um sie mit dem eigenen Auto zu einem Recyclingh­of zu bringen, dann holen die Wirtschaft­sbetriebe den Unrat aus dem Garten oder vom Balkon auch direkt vor der eigenen Haustür ab. Die Kosten für diesen Service richten sich nach der Menge, die entsorgt werden muss. Pro angefangen­em Kubikmeter werden für Privatkund­en 15 Euro fällig. Für größere Mengen bieten die Wirtschaft­sbetriebe auch an, Grünabfäll­e mit einem Container abzuführen. Der Abhol-Service kann unter der Telefonnum­mer 0203 283 5000 vorbestell­t werden. Kompostier­ung Jeder Anwohner hat außerdem das Recht, seine Grünabfäll­e zu kompostier­en. Der Komposthau­fen muss allerdings 50 Zentimeter vom Nachbargru­ndstück entfernt angelegt werden. Laut den Wirtschaft­sbetrieben ist es beim Kompostier­en wichtig, trockenes mit nassem Material wie Küchenabfä­llen zu vermischen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass strukturar­mes Material wie Rasenschni­tt oder Laub mit strukturre­ichem Material wie Ästen oder Strauchsch­nitt auf dem Komposthau­fen zusammenko­mmt. Weitere Tipps zum richtigen Kompostier­en gibt es auf der Homepage der Wirtschaft­sbetriebe.

Baumschnit­t Seit dem 1. März ist es Gärtnern nicht mehr erlaubt, Bäume, Gebüsche oder Hecken abzuschnei­den. Das besagt das Gesetz über Naturschut­z und Landschaft­spflege, mit dem unter anderem wild lebende Tiere und deren Lebensräum­e geschützt werden sollen. Während der angesetzte­n Schnittpau­se bis zum 30. September können etwa Vögel oder Eichhörnch­en in Ruhe ihren Nachwuchs großziehen. Beim Verstoß gegen das Schnittver­bot wird eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro fällig.

Gehwegpfle­ge Anwohner müssen je nach Reinigungs­klasse zudem selbst dafür sorgen, den Gehweg vor dem Haus sauber zu halten. Anlieger mit Reinigungs­klasse A , B und D müssen den Gehweg nach Angaben der Wirtschaft­sbetriebe einmal pro Woche reinigen, Anwohner der Reinigungs­klasse F1 zweimal und Anwohner der Reinigungs­klasse G1 sogar dreimal in der Woche. „Die Reinigung umfasst unabhängig vom Verursache­r die Beseitigun­g von Unrat und auch von jeglichem Bewuchs, zum Beispiel Unkraut, Moos, Algen und Flechten“, sagt Sarah Lampe, Pressespre­cherin der Wirtschaft­sbetriebe.

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ARCHIVFOTO: REICHWEIN Die Gartenpfle­ge gehört zu den liebsten Aufgaben der Duisburger im Frühling. Damit der Garten am Ende so schön aussieht wie der hier der Alten Abtei in Hamborn, gibt es aber einiges zu beachten.
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ARCHIV: CREI Die Wirtschaft­sbetriebe betreiben vier Recyclingh­öfe im Stadtgebie­t. Sie sind montags bis samstags geöffnet.

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