Diese Regeln gelten bei der Gartenpflege
Der Frühling ist in der Stadt angekommen. Viele Duisburger zieht es spätestens jetzt nach draußen, um den Garten oder Balkon neu zu gestalten. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
Der Frühling ist immer die Zeit, in der viele Garten- und Balkonbesitzer anfangen, ihr kleines Stück grüne Oase zu verschönern. Dabei fällt viel Abfall und Grünschnitt an, die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Denn für die richtige Entsorgung von Altem aus dem eigenen Garten sind die Anwohner meist selbst zuständig.
Biotonne Ein Weg, Grünabfälle wie Strauchschnitt, Rasen, Unkraut, Blumen oder Pflanzenreste zu entsorgen, ist die hauseigene Biotonne. Zudem dürfen dort ebenfalls Obstund Gemüsereste, Tee- und Kaffeesätze samt Filter und Essensreste hineingeworfen werden. Die Biotonne gibt es drei Größen zu je 80, 120 und 240 Litern und kann bei den Wirtschaftsbetrieben bestellt werden. Das städtische Unternehmen kümmert sich auch um die Abholung der Tonnen, die alle vierzehn Tage geleert werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen sogenannten Gartensaisonbehälter zu buchen. Dann steht einem Haushalt die Biotonne lediglich in den Monaten April bis Dezember zur Verfügung. Die Biotonne kostet je nach Größe zwischen 74 und 166 Euro im Jahr, einen Gartensaisonbehälter gibt es zwischen 55,50 und 124,50 Euro.
Recyclinghöfe Grünabfälle dürfen auch bei den vier Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe kostenlos entsorgt werden. Die Höfe haben montags bis samstags jeweils von acht bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen die Grünabfälle bis zum Ende der Öffnungszeiten bereits abgeladen sein. Zudem gilt: Es dürfen nur Abfälle entsorgt werden, die aus dem Duisburger Stadtgebiet stammen.
Abhol-Service Ist die Biotonne schon voll oder sind die Grünabfälle zu sperrig, um sie mit dem eigenen Auto zu einem Recyclinghof zu bringen, dann holen die Wirtschaftsbetriebe den Unrat aus dem Garten oder vom Balkon auch direkt vor der eigenen Haustür ab. Die Kosten für diesen Service richten sich nach der Menge, die entsorgt werden muss. Pro angefangenem Kubikmeter werden für Privatkunden 15 Euro fällig. Für größere Mengen bieten die Wirtschaftsbetriebe auch an, Grünabfälle mit einem Container abzuführen. Der Abhol-Service kann unter der Telefonnummer 0203 283 5000 vorbestellt werden. Kompostierung Jeder Anwohner hat außerdem das Recht, seine Grünabfälle zu kompostieren. Der Komposthaufen muss allerdings 50 Zentimeter vom Nachbargrundstück entfernt angelegt werden. Laut den Wirtschaftsbetrieben ist es beim Kompostieren wichtig, trockenes mit nassem Material wie Küchenabfällen zu vermischen. Zudem muss darauf geachtet werden, dass strukturarmes Material wie Rasenschnitt oder Laub mit strukturreichem Material wie Ästen oder Strauchschnitt auf dem Komposthaufen zusammenkommt. Weitere Tipps zum richtigen Kompostieren gibt es auf der Homepage der Wirtschaftsbetriebe.
Baumschnitt Seit dem 1. März ist es Gärtnern nicht mehr erlaubt, Bäume, Gebüsche oder Hecken abzuschneiden. Das besagt das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, mit dem unter anderem wild lebende Tiere und deren Lebensräume geschützt werden sollen. Während der angesetzten Schnittpause bis zum 30. September können etwa Vögel oder Eichhörnchen in Ruhe ihren Nachwuchs großziehen. Beim Verstoß gegen das Schnittverbot wird eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro fällig.
Gehwegpflege Anwohner müssen je nach Reinigungsklasse zudem selbst dafür sorgen, den Gehweg vor dem Haus sauber zu halten. Anlieger mit Reinigungsklasse A , B und D müssen den Gehweg nach Angaben der Wirtschaftsbetriebe einmal pro Woche reinigen, Anwohner der Reinigungsklasse F1 zweimal und Anwohner der Reinigungsklasse G1 sogar dreimal in der Woche. „Die Reinigung umfasst unabhängig vom Verursacher die Beseitigung von Unrat und auch von jeglichem Bewuchs, zum Beispiel Unkraut, Moos, Algen und Flechten“, sagt Sarah Lampe, Pressesprecherin der Wirtschaftsbetriebe.