Rheinische Post Duisburg

Kölner Gericht stoppt Wahl-O-Mat

Die Software benachteil­ige kleine Parteien, entscheide­t das Verwaltung­sgericht.

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KÖLN (dpa) Der sogenannte Wahl-OMat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltung­sgericht Köln verbot der Bundeszent­rale für politische Bildung am Montag, das Internetan­gebot, das eine Orientieru­ngshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitige­n Form anzubieten. Es gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschlan­d statt. Am frühen Abend war die Seite bereits nicht mehr zu erreichen.

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politische­n Auffassung­en nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteil­igung kleinerer und unbekannte­rer Parteien. Der Anzeigemec­hanismus verletze das verfassung­srechtlich gewährleis­tete Recht auf Chancengle­ichheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster eingelegt werden.

Der Sprecher der Bundeszent­rale bedauerte die Entscheidu­ng. „Der Wahl-O-Mat ist das erfolgreic­hste Angebot, um Menschen für Politikbet­eiligung zu gewinnen.“Er sei – auch aktuell im Vorfeld der Europawahl – von Millionen Menschen genutzt worden. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat allein zur Bundestags­wahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.

Die Bundeszent­rale werde das Urteil prüfen und sehr schnell – in den nächsten Tagen – entscheide­n, ob sie Beschwerde einlege oder die Software überarbeit­e, damit auch kleinere Parteien in den Abgleich aufgenomme­n würden. Ob das technisch möglich sei und welchen Aufwand es verursache, könne er nicht beurteilen, sagte der Sprecher.

Bisher hatte die Bundeszent­rale argumentie­rt, eine Ausweitung auf deutlich mehr Parteien sei technisch nicht möglich. Dem war das Gericht ausdrückli­ch nicht gefolgt. Die Bundeszent­rale habe eine technische Unmöglichk­eit „nicht hinreichen­d glaubhaft gemacht“, hieß es in der Mitteilung.

Auf der Seite www.wahl-o-mat. de/europawahl­2019 konnte man bisher seine Antworten auf verschiede­ne politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwer­t zeigte danach den jeweiligen Grad der Übereinsti­mmung an.

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