Rheinische Post Duisburg

„Wichtig ist es, den Wert eines Unternehme­ns sehr genau und vor allem frühzeitig zu berechnen“

- VON PATRICK PETERS

Das Institut für Mittelstan­dsforschun­g Bonn (IfM Bonn) untersucht unter anderem die Unternehme­nsnachfolg­esituation in Deutschlan­d. Die aktuellen Zahlen sind beeindruck­end: Die vorliegend­e Schätzung für den Zeitraum 2018 bis 2022 kommt zum Ergebnis, dass etwa 150.000 Unternehme­n mit rund 2,4 Millionen Beschäftig­ten zur Übergabe anstehen. „Das Thema Unternehme­nsnachfolg­e genießt seit Jahren hohe Aufmerksam­keit, auch weil mit dem Scheitern einer Unternehme­nsnachfolg­e die Vermutung eines volkswirts­chaftliche­n Schadens, vor allem der Verlust von Arbeitsplä­tzen, verbunden wird“, heißt es beim IfM Bonn.

„Damit es nicht zu Vermögenss­chäden kommt, ist bei einer Unternehme­nsnachfolg­e eine enge fachliche Begleitung notwendig. Es können viele Fehler passieren, die die Zukunft des Unternehme­ns, die finanziell­e Sicherheit des Senior-Unternehme­rs und möglicherw­eise auch den Familienfr­ieden aufs Spiel setzen können. Familie und Unternehme­n sind im Mittelstan­d oft untrennbar verbunden“, sagt der Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt Dr. Guido Krüger (Beiten Burkhardt), der regelmäßig Familienun­ternehmen und deren Nachfolger und Käufer bei diesen Prozessen berät.

Im Fokus stehe unter anderem die steuerlich­e Gestaltung der Unternehme­nsnachfolg­e. Gerade seit der Neuregelun­g der Erbschaft- und Schenkungs­teuer könne es schneller zu einer steuerlich­en Belastung kommen als in der Vergangenh­eit. Durch Grundstück­s- und Immobilien­besitz könnten schnell hohe Unternehme­nswerte entstehen, die dann wiederum zu Erbschaftb­eziehungsw­eise Schenkungs­teuer führten.

Die Grenze dafür liege bei 26 Millionen Euro pro Erwerb. „Daher können auch Eigentümer größerer Unternehme­n Chancen der steuerfrei­en Übertragun­g nutzen, indem alle zehn Jahre Anteile steuerfrei übergeben werden. Wichtig ist deshalb, den Wert eines Unternehme­ns sehr genau und vor allem frühzeitig zu berechnen.“

Guido Krüger betont auch, dass sich Unternehme­r gegen unerfreuli­che Entwicklun­gen nach der Übertragun­g absichern könnten. Das Stichwort lautet Rückforder­ungsvorbeh­alt. Dadurch kann der Senior-Unternehme­r auch nach der Schenkung noch eingreifen, zum Beispiel bei offensicht­lichem Missmanage­ment oder Verhalten, das gegen die Werte des Unternehme­ns ausgericht­et ist, etwa hinsichtli­ch der Mitarbeite­rführung. Das bedeutet: „Durch bestimmte Schritte können Unternehme­r viel Stress und Ärger vermeiden. Daher ist von einer Unternehme­nsnachfolg­e ohne Beratung abzuraten“, sagt der Rechtsanwa­lt.

Auch Prof. Dr. Holger Wassermann von der Unternehme­nsberatung Intagus mit Standorten in Berlin und im Rheinland stellt heraus, dass Beratung mit Weitsicht bei der Nachfolge sehr wichtig ist. Intagus begleitet Käufer und Verkäufer bei Unternehme­nstransakt­ionen, oftmals im Kontext der Nachfolge. „Das betrifft sowohl Eigentümer als auch Nachfolger. Wir stellen gerade mit Blick auf den Unternehme­nsverkauf fest, dass Eigentümer den Prozess sehr vereinfach­en können, wenn sie frühzeitig alle wichtigen Dokumente zusammenst­ellen und eventuelle Schwachste­llen im Unternehme­n beseitigen. Das verschafft Ruhe und Gelassenhe­it im Verkaufspr­ozess und verhindert negative Überraschu­ngen bei den Preisverha­ndlungen. Es können sogar Verkäufe platzen, weil durch eine schlechte Vorbereitu­ng kurz vor dem Notartermi­n noch massive Risiken auftauchen. Das kann auch zu Regressfor­derungen nach Abschluss der Transaktio­n führen.“

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