Sohn soll seine Mutter aus Habgier ermordet haben
(bm) Mit einem erschütternden Geständnis wurde vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der Mord-Prozess gegen einen 48-jährigen Duisburger fortgesetzt. Der Angeklagte gestand, in der Nacht zum 3. Januar in Walsum seine schlafende pflegebedürftige Mutter mit einem Kissen erstickt zu haben. Er will dabei nur den Wunsch der 74-Jährigen erfüllt haben.
Der 48-Jährige berichtete von einem Leben, das über weite Teile durch seine Fürsorge für die Mutter bestimmt gewesen sei. „Als ich 16 Jahre alt war, hat sie einen schweren Schlaganfall erlitten.“Seitdem habe er sich – zunächst gemeinsam mit seinem 1997 verstorbenen Vater – immer um die Frau gekümmert.
Das sei oft nicht leicht gewesen. „Zeitlich war das oft ein Problem. Aber als Last habe ich das nie empfunden.“Seine Mutter, die mühsam das Gehen, Sprechen, Greifen neu erlernen musste und in den letzten Jahren zunehmend unter schweren Gelenkentzündungen litt, habe nach dem Tod ihres Mannes mehrfach Selbstmordversuche unternommen. „Ich habe sie immer gerettet, was sie nicht wirklich verstehen konnte.“
Angesichts seiner eigenen Probleme – Beziehungen scheiterten, beruflich gelang es ihm nicht, Fuß zu fassen – habe auch er zuletzt an Selbstmord gedacht, so der Angeklagte. Insbesondere am 18. Dezember, als er durch eine Zwangsräumung seine eigene Wohnung in Neudorf verlor. Doch der Gedanke an die Verantwortung für seine Mutter habe ihn abgehalten. „Ich nahm mir vor, mein Leben in kleinen Schritten wieder in den Griff zu bekommen.“
Er schlüpfte in der Wohnung seiner Mutter an der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße unter. Den längeren Aufenthalt habe er zunächst damit begründet, dass ein Brandschaden die Nutzung seiner Wohnung vorübergehend unmöglich mache. „Ich wollte, dass sie ein schönes Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel hat.“Erst am Tattag habe er ihr die Wahrheit anvertraut. Da sei die Frau völlig in sich zusammengesunken. „Sie sagte, sie habe keine Kraft mehr. Und sie bat mich, ihren ständigen Schmerzen ein Ende zu bereiten.“
Am Abend, nachdem die Frau eingeschlafen war, habe er mit einer Flasche Bier vor dem Fernseher gesessen. „Ich dachte, dass es meine Pflicht sei, ihrem Wunsch nachzukommen. Kurz und schmerzlos.“Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe aus Habgier gehandelt, weist der Angeklagte zurück: „Es ging dabei nie um Geld.“Bis Ende Juni sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.