Rheinische Post Duisburg

Vorerst keine E-Scooter zum Ausleihen

Die Gespräche zwischen Stadt und E-Roller-Anbietern sind ergebnislo­s zu Ende gegangen.

- VON TIM HARPERS

Die großen E-Roller-Anbieter zeigen Duisburg die kalte Schulter. Obwohl sie in Städten in der Nachbarsch­aft wie Köln, Düsseldorf und Mönchengla­dbach mächtig aufrüsten, wird auf absehbare Zeit keiner der fünf großen Verleiher „Lime, „Tier“, „Circ“, „Bird“oder „Voi“in Duisburg an den Start gehen. Das bestätigte die Verwaltung unserer Redaktion auf Nachfrage.

„Es ist richtig, dass es Gespräche mit mehreren Anbietern gab, die Interesse daran hatten, hier in Duisburg tätig zu werden“, sagt Stadtsprec­her Jörn Esser. „Diese Gespräche haben sich aber nie über das Anfangssta­dium hinaus entwickelt.“Gleichwohl beobachte die

Verwaltung die Entwicklun­gen in den umliegende­n Kommunen mit Interesse, denn grundsätzl­ich begrüße die Stadt Duisburg nach wie vor neue und alternativ­e Mobilitäts­angebote wie E-Roller-Verleihsys­teme.

Die Mitteilung der Stadt ist insofern überrasche­nd, als dass zumindest der schwedisch­e Anbieter „Voi“angekündig­t hatte, bis zum Endes des Jahres auch in Duisburg vertreten sein zu wollen. Ein Startdatum hatte das Unternehme­n damals aber nicht genannt.

Dass die kommerziel­len Anbieter fernbleibe­n, ist für private Nutzer von E-Scootern erst einmal eine gute Nachricht. Denn weil sich bislang noch kein kommerziel­ler Anbieter gefunden hat, sieht die Stadt derzeit noch keine Veranlassu­ng, besondere Regelungen für die Nutzung von E-Scootern zu treffen, die über die gesetzlich­en Bestimmung­en hinausgehe­n. Verboten ist nach derzeitige­m Stand zum Beispiel das Fahren in Parks, Fußgängerz­onen und auf Schnellstr­aßen.

Darüber hinaus weist die Stadt auch noch einmal auf die Versiche

„Es gab Gespräche mit diversen Anbietern. Sie haben sich aber nie über das Anfangssta­dium hinaus entwickelt.“ rungspflic­ht für die Elektro-Scooter hin. Ohne Kfz-Haftpflich­tversicher­ung dürfen die Roller nicht auf öffentlich­en Straßen oder Plätzen unterwegs sein. Scooter werden nur mit einem Versicheru­ngskennzei­chen versehen. Das Verfahren ist ähnlich wie bei Mofas. Deshalb gibt es im Straßenver­kehrsamt auch keine gesonderte Anlaufstel­le dafür. Die Versicheru­ngsplakett­e wird von den Versichere­rn ausgegeben und nicht über die Stadt.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss übrigens mit Bußgeldern rechnen. So steht das Fahren eines E-Rollers ohne Versicheru­ngsplakett­e mit 40 Euro im Bußgeldkat­alog. Bei kaputter Beleuchtun­g werden 20 Euro fällig. Und selbst eine fehlende Klingel kann teuer werden.

Jörn Esser Stadtsprec­her

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FOTO: DPA Leih-Scooter wie diese der Firma „Tier“wird man in Duisburg auf absehbare Zeit vergeblich suchen.

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