Rheinische Post Duisburg

Duisburger Eisdielen dürfen jetzt Lieferdien­st anbieten

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(F.P.) Auch Eisdielen dürfen in Duisburg nun einen Lieferdien­st anbieten. Zunächst hatten allerdings widersprüc­hliche Regeln der Stadt einige Verwirrung gestiftet. Sandra Poth und Jürgen Kuhn, die Inhaber der Wedauer Eismanufak­tur Rheineis, hatten sich einen Lieferdien­st und Abholservi­ce ausgedacht, um während der Corona-Krise nicht komplett schließen zu müssen. Zunächst lief alles prima, die Kunden holten sich die Kugeln ab oder bestellten telefonisc­h – doch dann machte das Ordnungsam­t die Eisdiele bei einer Kontrolle dicht.

Rheineis zählte sich etwa zu den Cafés und Restaurant­s, die Gerichte zum Mitnehmen anbieten dürfen. Das sei aber nicht vergleichb­ar, begründete die Stadt ihre Entscheidu­ng und verwies auf eine Regelung des Innenminis­teriums und der Bezirksreg­ierung Düsseldorf.

In Rheinhause­n schritt in den vergangene­n Tagen sogar die Polizei ein und verbot Liliana Domke ihr Eiscafé weiter zu betreiben, berichtet die Chefin von „Lillys Eiscafé“: „Wir hatten keine Bedienung mehr. Die Leute haben Abstand gehalten und sich das Eis mitgenomme­n. Doch dann mussten wir von jetzt auf gleich schließen.“Dabei habe die Saison gerade erst begonnen. „Für uns ist das Frühjahr wichtig. Wir kommen gerade aus der Winterpaus­e und hatten kurz vorher eingekauft“, erzählt Liliana Domke. Die Zutaten, darunter Sahne, musste sie wegschmeiß­en. Nun will sie erst einmal abwarten und überlegen, wie sie auf die neuen Regeln reagiert. Auf Nachfrage, heißt es von Seiten der Bezirksreg­ierung: „Es gibt keine Weisung, wonach Eisdielen in Duisburg zu schließen und Eis-to-go zu verbieten sei.“Die Corona-Schutzvero­rdnung, kurz CoronaSchV­O, gebe den Rahmen vor – unter anderem auch zu der Frage, wann ein Außer-Haus-Verkauf zulässig sei.

In Paragraf neun, der die Auflagen für die Gastronomi­e regelt, heißt es: „Der Betrieb von Restaurant­s, Gaststätte­n, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomi­schen Einrichtun­gen ist untersagt. Abweichend von Absatz 1 sind die Belieferun­g mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf durch Restaurant­s, Gaststätte­n, Imbisse, Mensen, Cafés und Kantinen zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektione­n erforderli­chen Abstände eingehalte­n werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomi­sche Einrichtun­g untersagt.“

Rheineis-Inhaberin Sandra Poth will ab heute wieder den Lieferdien­st anbieten. „Wir brauchen einen gewissen Vorlauf, müssen alles vorbereite­n, das geht nicht von jetzt auf gleich. Vielleicht überlegen die es sich ja doch noch anders“, sagt die „Rheineis“-Betreiberi­n. Jede Sorte werde frisch hergestell­t, neben Milcheis gebe es auch fruchtige Sorbets, außerdem Schoko und Vanille mit Sojamilch für Veganer.

„Für uns ist das Frühjahr wichtig: Wir kommen gerade aus der Winterpaus­e und hatten kurz

vorher eingekauft“

Eiscafé-Inhaberin

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