Rheinische Post Duisburg

Tageselter­n wenden sich an den OB

Die Betreuer sehen auch ihre Gesundheit gefährdet und bitten um Hilfe.

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(akal) „Wir lieben unsere Arbeit“, sagt eine Tagesmutte­r aus Duisburg, „aber ein Kleinkind bekommt doch Angst, wenn ich es mit Mundschutz und Kittel annehme“. Sie gehört zu den Tageselter­n, denen die Stadt Duisburg bei der Suche nach Freiwillig­en eine Umfrage geschickt hatte. Die Stadt fragt darin, ob es in der Einrichtun­g bereits Wochenendu­nd/oder Über-Nacht-Betreuung gibt, wie die Nachfrage nach diesen Zeiten aussieht. Ob man bereit ist, fremde Kinder zu betreuen oder welche die älter als drei Jahre sind. Und wie es um die eigene gesundheit­liche Konstituti­on bestellt ist.

Eine Frage, die Fatima (Name geändert) gar nicht beantworte­n kann. Die 50-Jährige ist seit zehn Jahren selbststän­dig, führt drei Tagespfleg­egruppen – und hatte kaum Zeit, mal zum Arzt zu gehen. Zur Zeit sind ihre Gruppen zu, die Eltern gehörten nicht zu den „systemrele­vanten“

Berufsgrup­pen. Würde sie sich jetzt bereiterkl­ären, eine Notgruppe aufzumache­n, würde das die Trennung von ihren eigenen Kindern und ihren Eltern bedeuten. Denn „schützen kann ich mich vor dem Virus im Umgang mit den Kindern nicht, also muss ich meine Familie schützen“, findet die Duisburger­in. Die Mutter sei als Dialysepat­ientin gefährdet, der Vater chronisch krank. „Ich bin Witwe“, schiebt sie noch hinterher, „meine Kinder wissen, was Verlust bedeutet“.

In einem offenen Brief hat Julia Plew ihrem Unmut Luft gemacht. Die Tagesmutte­r schreibt stellvertr­etend für andere Duisburger Kinderbetr­euer: „Bitte, Herr Link, wir bangen um unsere Existenzen, die unserer Familien und um die der Familien, die wir im Alltag unterstütz­en und entlasten.“Sie schreibt, dass die meisten Tageselter­n zwei Mieten zu tragen hätten und wegen ihrer Selbststän­digkeit sofort in den Arbeitslos­engeld-II-Bezug fallen würden. Für die Freiberufl­er gilt normalerwe­ise, dass sie wegen des fehlenden Anspruchs auf Krankengel­d bislang von der Kommune unterstütz­t wurden. Diese Regelung gelte aber nur für drei Wochen, das werde jetzt überschrit­ten. Plew fürchtet, dass es die kleinen, aber wichtigen Freiberufl­er hart treffe, während die Großen mit einem blauen Auge davon kommen.

Die Stadt Duisburg erklärt mit Verweis auf die Landesregi­erung: Die Finanzieru­ng des Betreuungs­angebot für berufstäti­ge Eltern(teile) bzw. alleinerzi­ehende Berufstäti­ge in kritischer Infrastruk­tur müsse aufrechter­halten bleiben und die Geldleistu­ngen sollen weiter gewährt werden, unabhängig davon, ob tatsächlic­h eine Betreuung stattfinde­t oder nicht. Voraussetz­ung für eine weitere Finanzieru­ng sei jedoch die grundsätzl­iche Bereitscha­ft der Tagespfleg­eperson zur Betreuung der Kinder von Eltern in Schlüsselp­ositionen.

Zuletzt hatte OB Link verkünden lassen, dass er sich dafür einsetzt, dass den Eltern die Kosten für die Betreuung während der Schließung der Tagespfleg­estellen erstattet wird. Außerdem werde er die Weiterfina­nzierung der Kindertage­spflegeste­llen bis zum 30. April sicherstel­len – auf Basis der bestehende­n Betreuungs­verträge und nicht abhängig von der Zahl der tatsächlic­h betreuten Kinder. „Uns ist es wichtig, dass die gute Infrastruk­tur der Kinderbetr­euung in Duisburg trotz dieser Krise erhalten wird“, hatte auch Bildungsde­zernent Thomas Krützberg betont.

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FOTO: TANJA PICKARTZ Aktuell sind die meisten Tagespfleg­estellen geschlosse­n.

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