Kita-Gebühren: Rückerstattung auch ohne Antrag
(mtm) Eltern, die eine Rückerstattung für die ausgefallene Betreuung ihrer Kinder in einer Kita oder im Offenen Grundschul-Ganztag erhalten wollen, müssen nun doch keinen Antrag dafür stellen. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Duisburg entspreche mit einer „zeitnahen“Rückerstattung der April-Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und des Offenen Ganztags an Grundschulen der landeseinheitlichen Regelung. Oberbürgermeister Sören Link habe sich schon zu Beginn der Schließzeit für die Rückerstattung der Beiträge stark gemacht, um die betroffenen Eltern zu entlasten, so die Stadt. Vorgesehen war ursprünglich die Erstattung auf einen entsprechenden Antrag, der erst nach der Schließzeit hätte gestellt werden können. Die Erstattung sollte für die tatsächliche Schließzeit der oben genannten Einrichtungen vom 16. März. bis zum 19. April gelten. Das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände hätten sich jedoch am 26. März auf eine landeseinheitliche Erstattung verständigt, die sich allerdings auf den Monat April beschränkt. Um die Sache jetzt für alle einfacher zu gestalten, sehe ein neuer Beschluss vor, die Beiträge für April nun doch automatisch zu erstatten. Eine entsprechende Antragstellung entfällt. Diese Regelung gelte auch für das Verpflegungsentgelt, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung. „Damit verzichten wir wie ursprünglich vorgesehen auch auf die Erhebung eines kompletten Monatsbeitrags, ersparen aber den Eltern die Antragstellung und uns einen großen Teil Verwaltungsarbeit“, begründet Oberbürgermeister Sören Link die Entscheidung. „Die Beitragsrückerstattung gilt für alle zahlungspflichtigen Eltern, auch für die, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben“, erklärt Familiendezernent Thomas Krützberg. Von der Notbetreuung konnten nur Eltern Gebrauch machen, die in sogenannten „Schlüsselberufe“unbedingt arbeiten müssen.