Moerserin nach Messertat in Psychiatrie
Die 62-Jährige verletzte ihren Lebensgefährten mit drei Stichen schwer. Offenbar litt die Angeklagte unter Angst- und Wahnvorstellungen. Anlass zur Tat könnte ein Spielfilm gewesen sein, den das Paar am Vorabend schaute.
MOERS/KLEVE Das Klever Landgericht hat am Donnerstag die unbefristete, geschlossene Unterbringung einer 62-jährigen Moerserin in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Im Oktober vergangenen Jahres soll sie versucht haben, ihren 56-jährigen Lebensgefährten zu töten und sich anschließend selbst das Leben zu nehmen. Die Taten soll die Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
In den Morgenstunden des 19. Oktober soll die Beschuldigte mit einem Küchenmesser auf ihren sich im Halbschlaf befindlichen Partner zugegangen sein und ihn mit drei Stichen am Hals und an der Schulter verletzt haben. Der Geschädigte, ebenfalls aus Moers, überlebte die Tat nur dank einer Notoperation. Zu den Tatvorwürfen äußerte sich die Beschuldigte vor Gericht nicht. Der Staatsanwaltschaft nach befand sich die Angeklagte in einem psychotischen Zustand. In den Wochen vor der Tat habe sie über Stimmen im Kopf geklagt. Sie sei besorgt gewesen, ihr Lebensgefährte und dessen Mutter, die mit dem Paar in einer
Wohnung lebte, wollten sie vergiften. „Das Opfer hat mit der Tat nicht gerechnet. Er rechnete eher mit einem Guten-Morgen-Kuss“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der arbeitslose Koch sagte aus, dass er nicht habe sehen können, dass sich seine Partnerin mit einem Messer auf ihn zu bewege. Erst nach den Stichen habe er begonnen, sich zu verteidigen. In der Folge soll er unter erheblichem Blutverlust versucht haben, den Rettungswagen zu verständigen. Seine Partnerin aber habe ihm das Telefon genommen.
„Ich habe innerhalb kurzer Zeit anderthalb Liter Blut verloren. Doch sie meinte, sie würde hier mit mir sterben wollen“, erklärte das Opfer. Wenig später habe er seine Lebensgefährtin jedoch überreden können, Hilfe zu rufen. Die Angeklagte ließ sich an Ort und Stelle festnehmen. Den Polizeibeamten soll sie erklärt haben, sich umbringen zu wollen.
Die Partnerschaft der Beiden, die sich 2014 kennenlernten, habe dem Opfer zu Folge schon seit zwei Jahren eher einer Odyssee geglichen. In Folge der Insolvenz ihres Arbeitgebers,
ein Modehändler, habe sich die Angeklagte Zuhause „hängen lassen“. Nach einer neuen Stelle habe sie sich nicht umgesehen. Stattdessen sei es häufig zu Auseinandersetzungen gekommen – insbesondere mit der Mutter des Opfers. Von ihr habe sie sich überwacht gefühlt. „Verbal ging es häufig aggressiv zu“, erklärte der Geschädigte.
Zudem habe die Beschuldigte immer wieder erklärt, in der Wohnung stimme etwas nicht. Irgendjemand würde sich an ihren Habseligkeiten vergehen. Zuletzt habe sie der Theorie
angehangen, Geister seien dafür verantwortlich. Seiner Partnerin habe er psychologische Hilfe angeboten, die sie ablehnte. Der Moerser könne sich nicht erklären, weshalb es ausgerechnet an jenem Morgen zu der Tat gekommen sei. Wohl aber habe man am Vorabend einen Film gesehen, in dem der Protagonist entmündigt worden war. „Das könnte sie emotional belastet haben. Sie meinte nämlich auch, wir würden sie ins Irrenhaus bringen“, sagte der Moerser.
Der psychiatrische Sachverständige berichtete von Gesprächen mit der Geschädigten, in denen sie vermittelte, sich selbst als Opfer zu sehen. Ihr Lebensgefährte habe sie regelrecht zur Tat getrieben. Dieser habe ihr mit seiner depressiven Grundhaltung und seinem ausufernden Alkoholkonsum jedwede Emotionalität genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigten versuchten Mord vorgeworfen. Da diese jedoch unter Verfolgungswahn litt, erfolgte keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Angesichts der Wiederholungsgefahr ordnete das Gericht stattdessen die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an.